Patientenverfügung

Es war die im Link zum Bundesministerium für Justiz angegebene Vorsorgevollmacht. (siehe #6)
Lese ich mir jetzt nicht durch. Grundsätzlich ist der Bevollmächtigte nur in den Bereichen bevollmächtigt, die auch in der Vollmacht explizit aufgeführt sind. Wenn da nix von medizinischen Belangen drinsteht, dann hat man da ein Problem. Deswegen sollte man immer beides haben.Und das hinterlegt man dann hier https://www.vorsorgeregister.de/
 
Werbung:
Lese ich mir jetzt nicht durch. Grundsätzlich ist der Bevollmächtigte nur in den Bereichen bevollmächtigt, die auch in der Vollmacht explizit aufgeführt sind. Wenn da nix von medizinischen Belangen drinsteht, dann hat man da ein Problem. Deswegen sollte man immer beides haben. ....

tjo. ein kurzes Lesen hätte geholfen.


Hinterlegen mußte ich die Vorsorgevollmacht nicht, (es hat auch niemand je danach gefragt, ob ich sie hinterlegt hätte).
Ich mußte das Original in meinem Besitz haben und auf Verlangen vorzeigen können. So steht es auch auf dem V.v.formular.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hinterlegen mußte ich die Vorsorgevollmacht nicht, (es hat auch niemand je danach gefragt, ob ich sie hinterlegt hätte).
Ich mußte das Original in meinem Besitz haben und auf Verlangen vorzeigen können. So steht es auch auf dem V.v.formular.
Ich habe nicht geschrieben, dass man es muss. Wenn man es tut, dann braucht man die Vollmacht nicht mitschleppen, da die entsprechenden Institutionen, nach Anfrage, auf das Register der Bundesnotarkammer Zugriff haben. Das Ganze ist hochamtlich und wird vom Staat kontrolliert.

1665521741345.png

Dann muss man nicht im Notfall die ganzen Originale mit sich herumschleppen. Gibt da ja einiges, was man im Voraus notariell regeln kann.
 
Du KANNST die natürlich selber schreiben. Aber es gibt dabei zwei Probleme.
1. Findet man die Patientenverfügung auch, wenn man sie braucht? Wenn sie irgendwo hinterlegt ist, findet man sie leicher.
2. Machst du nicht einen dummen Fehler, weil du nicht nachgedacht hast? Man vergisst selber leicht was.

Von daher habe ich meine über so einen Online-Anbieter gemacht. Ich habe da so eine Infokarte, wo man die Patientenverfügung findet, die trage ich immer bei mir, und habe auch auf dem Formular, das ich für meine Hüft-OP ausfüllen musste, auf dieses Kärtchen verwiesen. Obwohl ich denke, dass meine Zeit jetzt noch nicht gekommen ist. Aber Ordnung muss sein, und wenn die mich nach einer Patientenverfügung fragen, bekommen sie auch eine Antwort.
 
Meine Mutter hatte eine Patientenverfügung, und sie hat mir auch gesagt, wo sie liegt. Als sie mal im Spital war, habe ich sie mehrere Male kopiert, das Original mitgenommen und die Kopien im Spital auf der Station und auch beim Hausarzt hinterlegt. Habe auch deswegen mit dem Stationsarzt gesprochen.
Es war zwar nicht notwendig, weil sie nach einiger Zeit wieder nach Hause geschickt wurde, nach der Genesung, aber es war glaube ich gut, dass eine Vertrauensperson verständigt worden ist betreffend Patientenverfügung, ich glaube, von selber sieht da niemand nach im Spital.
 

Warum ist eine Patientenverfügung wichtig?
Dann ist die Patientenverfügung umso wichtiger, da ein rechtlicher Betreuer für Sie entscheiden muss, wenn Sie dies aus Alters- oder Krankheitsgründen nicht mehr selbst können. Liegt eine Patientenverfügung vor, muss er diese durchsetzen.
Wie lange ist die Patientenverfügung gültig? - caritas.de
www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/rechtlic…

Was ist eine schriftliche Patientverfügung?
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Patientenverfügung - Grundlagen, Hinweise und Erst ...
www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfueg…

Wie oft muss eine Patientverfügung aktualisiert werden?
Die Patientenverfügung kann, muss aber nicht, beim Hausarzt verwahrt werden. Außerdem sollte eine Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre aktualisiert beziehungsweise neu bestätigt werden.
Patientenverfügung – rechtliche Situation | gesundheit.de
www.gesundheit.de/medizin/gesundheitssystem/gesundh…
 
Werbung:
Ich habe meine Patientenverfügung von Afilio aus dem Internet bekommen. Sie erfüllt alle meine Erwartungen incl. Notfallkarte in meinem Geldbeutel, wo meine Inhalte und Informationen der Dokumente online abgerufen werden können.
Zusätzlich habe ich in meinem Rucksack für unterwegs die Dokumente auch noch ausgedruckt in einer Klarsichtfolie, wo der Hinweis darauf auf meiner Notfallkarte steht.

Wollte die Verfügung von meinem Hausarzt auch noch unterschreiben lassen, der sich aber weigerte, und mir lieber seine eigene unterjubeln wollte. Diese Aktion hatte zur Folge, dass ich diese Praxis nie mehr betreten werde.
 
Zurück
Oben