das__LICHT
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RitaMaria schrieb:http://www.initiative-kao.de/Begleitumstaende.htm
Wussten sie schon...?
Das Transplantationsgesetz verpflichtet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die Krankenkassen und die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder die Bevölkerung über die Organspende, die Voraussetzungen zur Organentnahme und die Bedeutung der Organübertragung aufzuklären. Aber noch immer gilt: Die Bürger werden einseitig informiert, denn, „wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr“ (Prof. Pichlmair, 1985).
Ärzte sind verpflichtet, mögliche Organspender an die nächsten Transplantationszentren zu melden. Die Meldung erfolgt, ohne dass die Angehörigen informiert werden.
Ärzte in Rettungsfahrzeugen werden so geschult, dass mögliche Organspender, schon im Hinblick auf zukünftige Empfänger, nur noch mit bestimmten Medikamenten behandelt werden.
Zukünftige Spender werden bereits typisiert, während Angehörige im Glauben sind, dass für die Patienten alles Menschenmögliche getan wird, um ihr Leben zu retten.
Der irreversible Hirntod, Voraussetzung für eine Organentnahme, soll von 2 erfahrenen, unabhängigen Intensivmedizinern im Abstand von 12 Stunden festgestellt werden. Die Wartefrist kann gegebenenfalls durch apparative Zusatzuntersuchungen auf Null verkürzt werden.
Der irreversible Hirntod ist in seiner Komplexität noch nicht feststellbar. Es gibt Fehldiagnosen.
96% der Menschen, die für eine Organentnahme in Frage kommen, haben keinen Spenderausweis und haben somit nie selber in eine Organentnahme eingewilligt.
Angehörige sind im allgemeinen nicht in der Lage, eine Entscheidung von der Tragweite einer Organentnahme im Angesicht des Sterbenden zu fällen. Sie stehen unter Schock, werden aber genötigt einer Spende zuzustimmen und so den Sterbenden im Stich zu lassen, indem man ihnen die Verantwortung für das Leben eines anderen aufbürdet.
http://www.initiative-kao.de/Organentnahme.htm
Eine Organentnahme findet unter Narkose statt. Die Beatmungsgeräte werden erst nach der Explantation abgestellt.
Ein friedvolles und behütetes Sterben, vielleicht im Beisein von Angehörigen, ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Sterbebegleiter sind die Transplantationsmediziner, die im Team anreisen und nacheinander die Organe entnehmen. Eine Multiorganentnahme dauert viele Stunden. Während der Entnahme der Organe bleibt der Hirntote an die Beatmungsgeräte angeschlossen.
Hirntote bewegen in 3 von 4 Fällen ihre Gliedmaßen. Sie müssen deshalb auf dem Operationstisch festgeschnallt werden. Sie erhalten Medikamente zur Ruhigstellung.
Beim Einschnitt in den Körper kann es zu Blutdruck-, Herzfrequenz-, und Adrenalinanstieg kommen. Bei anderen Operationen gelten diese Zeichen als Hinweise auf Stress bzw. Schmerz. Einige Anästhesisten geben vorsichtshalber Schmerzmittel.
Die Bauchdecke wird vom Hals bis zum Schambein aufgeschnitten. Die Hautlappen werden so gehalten, dass eine „Wanne“ entsteht, die mit bis zu 15 Liter eiskalten Wassers gefüllt wird. Die Organe werden mit eiskalter Perfusionslösung durchspült, das Blut wird abgesaugt. Erst wenn das Herz mit Kühlflüssigkeit durchspült wird, tritt der Herzstillstand ein.
Angehörige berichten, dass der zum Spender gemachte Mensch entstellt und nicht wiederzuerkennen ist.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegekräfte e. V. (DBfK) stellt fest: „Die Würde des Menschen und die Achtung vor dem Tod treten gegenüber den Interessen der Transplantationsmedizin und wirtschaftlichen Interessen zurück“.
Mein absolutes NEIN sehe ich auch hier bestätigt.
LG
das__LICHT