Ich persönlich halte es z.B. für abwegig auf Menschen zu schießen, die selbst unbewaffnet sind und keine akute Gefahr darstellen, auch, wenn sie dabei sind, die Grenze zu übertreten. Was das Gesetz da als "Notfall" betrachtet, weiß ich nicht, und auch nicht, was
@Vermin darunter genau versteht, in welcher Situation es genau gerechtfertigt wäre.