Joey
Sehr aktives Mitglied
Was im Inneren (auch ein Landes) geschieht ist abhängig davon was an der Grenze zugelassen wird.
Auch Menschen, die gerade eine Grenze übertreten, haben Rechte - z.B. auf körperlioche Unversehrtheit, sofern keine Notwehrsituationvorliegt oder der Grenzübertreter eine akute Gefahr darstellt.
Ich habe von noch keiner Situation gehört, in der aktuellen Situation, in der ich einen Schusswaffengebrauch für gerechtfertigt gehalten hätte.
Nehmen wir z.B. die Situation vor ein paar Monaten, in der Flüchtlinge einen Zaun umgerannt und an den Grenzschützern vorbei gelaufen sind (der Vorfall, wo eine Kamerafrau in die kritik geriet, weil sie einen Flüchtling zu Fall brachte). Was hättest Ihr in dieser Situation gewünscht? Dass die Grenzschützer in diese Menge reinschießen?
Was also ist konkret ein "Notfall"? Und kommt so eine Situation oft genug vor, dass es relevant für die "Flüchtlingskriese" ist? Das würde mich interessieren, wenn es darum geht, wie kritikwürdig die Äußerung von Frau Petry und Frau von Storch ist.