Amant
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Richtungsweisendes Urteil: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass arbeitslose EU-Ausländer keinen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben, wenn sie in Deutschland noch nicht gearbeitet haben. Damit bestätigt er die deutschen Regelungen und weist außerdem die Klage einer Bosnierin zurück.
15.09.2015
"Waren die EU-Bürger weniger als ein Jahr beschäftigt und wurden dann arbeitslos, haben sie nur für sechs Monate Anspruch auf weiteren Aufenthalt und Sozialhilfe.
Der Staat müsse noch nicht mal den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.
Gegenstand der Klage:
Bosnierin verklagte Deutschland
Im Ausgangsverfahren waren einer in Bosnien geborenen und in Berlin lebenden Schwedin Hartz-IV-Leistungen verweigert worden. Die Frau war vor dem Bürgerkrieg einst nach Deutschland geflohen, heiratete dann einen Schweden und erhielt so eine EU-Staatsbürgerschaft.
Nach der Trennung von ihrem Mann zog sie mit ihren drei Kindern erneut nach Deutschland und hatte in Kurzzeit-Jobs immer wieder Arbeit. Ab Herbst 2011 bekam sie dann Hartz IV, was aber nach einigen Monaten eingestellt wurde."
"Grundsatz der Gleichbehandlung nicht verletzt
Dem EuGH zufolge verstößt die Entscheidung des Berliner Jobcenters nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung: Unionsbürger, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben und dann unfreiwillig arbeitslos wurden, haben nur Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht für weitere sechs Monate. Nur während dieses Zeitraums können sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und Sozialhilfeleistungen beanspruchen.
Hat ein EU-Ausländer im Aufnahmestaat aber noch nicht gearbeitet, kann ihm laut Urteil "jegliche Sozialhilfeleistung" verweigert werden. Arbeitsuchende dürften allerdings nicht ausgewiesen werden, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht auf Einstellung besteht."
http://www.t-online.de/wirtschaft/j...n-fuer-arbeitsuchende-eu-buerger-kuerzen.html
15.09.2015
"Waren die EU-Bürger weniger als ein Jahr beschäftigt und wurden dann arbeitslos, haben sie nur für sechs Monate Anspruch auf weiteren Aufenthalt und Sozialhilfe.
Der Staat müsse noch nicht mal den Einzelfall prüfen, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt würden.
Gegenstand der Klage:
Bosnierin verklagte Deutschland
Im Ausgangsverfahren waren einer in Bosnien geborenen und in Berlin lebenden Schwedin Hartz-IV-Leistungen verweigert worden. Die Frau war vor dem Bürgerkrieg einst nach Deutschland geflohen, heiratete dann einen Schweden und erhielt so eine EU-Staatsbürgerschaft.
Nach der Trennung von ihrem Mann zog sie mit ihren drei Kindern erneut nach Deutschland und hatte in Kurzzeit-Jobs immer wieder Arbeit. Ab Herbst 2011 bekam sie dann Hartz IV, was aber nach einigen Monaten eingestellt wurde."
"Grundsatz der Gleichbehandlung nicht verletzt
Dem EuGH zufolge verstößt die Entscheidung des Berliner Jobcenters nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung: Unionsbürger, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben und dann unfreiwillig arbeitslos wurden, haben nur Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht für weitere sechs Monate. Nur während dieses Zeitraums können sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen und Sozialhilfeleistungen beanspruchen.
Hat ein EU-Ausländer im Aufnahmestaat aber noch nicht gearbeitet, kann ihm laut Urteil "jegliche Sozialhilfeleistung" verweigert werden. Arbeitsuchende dürften allerdings nicht ausgewiesen werden, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht auf Einstellung besteht."
http://www.t-online.de/wirtschaft/j...n-fuer-arbeitsuchende-eu-buerger-kuerzen.html