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Ich versteh das als etwas strengere und festere Testamentform. Sicherer, weil nicht mehr änderbar, wenn ein Elternteil fehlt, wenn ich das richtig verstanden hab alles usw.

So wie es im Link von @Ruhepol steht. Kannte diese Form nicht. Das heißt dein Vater ist Alleinerbe.. an euch Kinder geht nichts. Nur verstehe nicht ganz wo nun dein Problem liegt, bzw. inwiefern du in die Sache mit verwickelt bist. Dein Bruder möchte das Testament anfechten, da er meint ihm stünde auch etwas zu?
 
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Da hat deine Schwägerin aber nicht unrecht. Er kann auch damit machen was er will. Der "Nachlass" ist erst dann zu berechnen, wenn dein Vater auch tot ist. Es ist ja der Sinn des Berliner Testamentes, dass der Ehegatte von den Kindern nicht finanziell beschnitten werden kann.

R.
Sie kann mich so aber nicht rauswerfen, umwerfen usw., aus einem Erbe/Testament, darum geht und ging es. Dazu noch alle falsch informiert (angestiftet), alle machen mit, weil alle dachten, mein Vater kann alles weitergeben, an wen er will. Durch sie.
 
Wie das für einen noch Lebenden sein muss, alles dreht sich nur darum, obwohl du noch da bist, du wirst zerfleddert, bedrängt, belästigt, alle verplanen schon "dein" Leben, ...
 
Sie kann mich so aber nicht rauswerfen, umwerfen usw., aus einem Erbe/Testament, darum geht und ging es. Dazu noch alle falsch informiert (angestiftet), alle machen mit, weil alle dachten, mein Vater kann alles weitergeben, an wen er will. Durch sie.
Wenn dein Vater das mitmacht dann kann sie das. Es obliegt ausschließlich ihm was er mit SEINEM Geld macht.
Ich verstehe die Aussage "Sie kann mich so aber nicht rauswerfen, umwerfen usw." nicht. Was soll das denn heißen?

R.
 
Fin
Es heißt nunmal so, egal ob das vornehm klingt oder nicht. Wenn eine Sache aussichtslos ist, wird kein Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen, und das ist auch richtig so.
Bei einen bereits eröffneten BerlinerTestament ist eh nix zu machen.

R.
findest du beides bei Google. Also heißt es nicht nur so, sondern auch anders.
 
Wenn dein Vater das mitmacht dann kann sie das. Es obliegt ausschließlich ihm was er mit SEINEM Geld macht.
Ich verstehe die Aussage "Sie kann mich so aber nicht rauswerfen, umwerfen usw." nicht. Was soll das denn heißen?

R.

nein, scheinbar ist das nicht so einfach.
siehe

Die Ehegatten können die Wechselbezüglichkeit der getroffenen Verfügungen im Testament ausschließen oder einschränken, etwa durch einen Änderungsvorbehalt für den Überlebenden von ihnen. Enthält das gemeinschaftliche Testament aber keine solche Einschränkung, ist die Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung regelmäßig nach § 2270 Abs. 2 BGB zu bejahen, mit der Folge, dass der überlebende Ehegatte hieran nach dem Tod des erstversterbenden gebunden ist.

aus
http://www.iww.de/ee/archiv/berline...de-ehegatte-die-schlusserbfolge-aendern-f9428
 
Wenn dein Vater das mitmacht dann kann sie das. Es obliegt ausschließlich ihm was er mit SEINEM Geld macht.
Ich verstehe die Aussage "Sie kann mich so aber nicht rauswerfen, umwerfen usw." nicht. Was soll das denn heißen?

R.
Ich hatte da ja ein Stockholm-Syndrom benannt/gesehen/vermutet. Nach 40 Jahren Ehe ist da so was rausgerissen worden, + das mit dem Krebs vorher, dass da kein bisschen Belastbarkeit mehr da ist, wo Menschenbesuche/-gespräche dann schon unaushaltbarer Druck sind. Einwirken. Also nicht einfach so-und-so. Hat selbst auch noch was mit'm Herzen, vorher schon, er. Mein Vater.
 
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@Schnepe,

bezüglich der Erbschaft.
erbst du nun ?
Hast du dich schon erkundigt ob ihr festgeschrieben seit als Erben, oder ob dein Vater ein Neues Testament aufsetzen könnte ?.
Das was du hier gefragt hast steht alles im Testament.
 
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