Enterben

Schnepe

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Kann man jemanden, nach schweren körperlichen Misshandlungen, Lug und Betrug, trotz Berliner Testament vollständig enterben, befreien sozusagen?
 
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wer will denn wen enterben??
Ein Berliner Testament ist ja ein Testament zugunsten des Ehepartners.
Es stehen beide Kinder mit drin, nach dem Ableben usw. Nun wollte sich eine Seite alles holen, über schlecht durchdachte Wege (ich tu mal professionell), haben 1 Jahr zu viel riskiert, was von den richtigen Stellen (die wollen nicht erwähnt werden, blöder Scherz von mir) bestätigt wird/wurde, ... usw., deshalb und so. Weil da keiner so rauskommt sonst oder nichts änderbar ist eigentlich, dachte ich.
 
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du jemanden zu seinem eigenen Schutz enterben?
Damit er vom Ärger verschont bleibt?

Ich kann dich verstehen, @Schnepe.
Ich glaube, dieses Kontrollierenwollen der äußeren Bedingungen bringt rein gar nichts. Wenn das eine Problem "gelöst" ist, kommt das nächste.

Manchmal denken wir auch nur, dass zum Beispiel ein Elternteil Schutz braucht.
Eine Art stellvertretendes Leiden.
Unnötig.
 
Naja, ist anscheinend eh alles klar, "gewonnen" usw. Was man mit anderen macht/versucht, erlebt man dann halt selbst, kommt zurück, wenn man ZEIT hat (die andere Seite).
 
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du jemanden zu seinem eigenen Schutz enterben?
Damit er vom Ärger verschont bleibt?

Ich kann dich verstehen, @Schnepe.
Ich glaube, dieses Kontrollierenwollen der äußeren Bedingungen bringt rein gar nichts. Wenn das eine Problem "gelöst" ist, kommt das nächste.

Manchmal denken wir auch nur, dass zum Beispiel ein Elternteil Schutz braucht.
Eine Art stellvertretendes Leiden.
Unnötig.
Es geht um bei der Polizei bestätigte Misshandlungen, eines Sohnes, der mithelfen wollte, seine Schwiegereltern und sich inkl. Frau und Kinder finanziell mit den Sachen meiner/seiner Eltern zu versorgen. Liest sich peinlich alles, für mich.
 
Der Wille meiner Mutter usw. war "beide" ihre Kinder, wenn ich jetzt was mache, übergeh ich ihren/deren Willen, andersrum hat ihr Sohn mit mir auch kein Mitleid (anscheinend, muss nicht stimmen), regelt und klärt nichts. Ich bin ja genauso ein Kind seiner Mutter.
 
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enterben kann eigentlich nur derjenige der vererbt ?
So kenne ich das.

Gründe für Enterbungen müssen im Testament vermerkt sein.
Also wenn ihr schon geerbt habt, dann kannst du wohl nicht viel tun.
Du kannst natürlich dein Erbe ausschlagen,

aber ich bezweifle das du einen anderen Erben , da sie ihn ja erwähnt im Testament, weg bekommst.

Ich bin auch gerade bei Erbgeschichten, Testamente und deren Rechte und Pflichten zu Gange, aus bestimmten Gründen.
 
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