Night-bird
Sehr aktives Mitglied
Zitat DruideMerlin:
Ich möchte auch noch daran erinnern, dass die Schweiz während des Zweiten Weltkrieges vielen Emigranten aus Deutschland Zuflucht geboten hatte. Ehe wir uns also voreilig ein Urteil über sie fällen, sollten wir uns einmal daran erinnern.
Die Schweiz und die Flüchtlinge zur Zeit des Nationalsozialismus
Laut neuester Forschung ist nachgewiesen, dass an der Schweizer Grenze während des Zweiten Weltkrieges 24400 Flüchtlinge abgewiesen wurden.
Die Zahl der tatsächlich erfolgten Wegweisungen liegt jedoch weit höher, da bei grossen Fluchtbewegungen nicht alle Abgewiesenen registriert wurden.
Erst am 12. Juli 1944 hob
das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die restriktiven Weisungen von 1942 auf und bestimmte,
alle an Leib und Leben gefährdeten Zivilflüchtlinge aufzunehmen. Im Frühling 1945, beim Vormarsch
alliierter Truppen in Süddeutschland, flohen Tausende von Zivilisten aus der Grenzgegend in die Schweiz und wurden für kurze Zeit aufgenommen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die Behörden dank der grossen Zahl der
Grenzflüchtlinge, die in den letzten Kriegswochen für kurze Zeit aufgenommen wurden,
die Flüchtlingsstatistik aufzubessern und sich im Europa der Nachkriegsjahre in ein besseres Licht stellen.
Ein Autor schreibt: Der Flüchtlingsbericht wird keine guten Nachrichten bringen, sondern bestätigen, was man weiss:
Die Schweiz hat Flüchtlinge in den Tod geschickt und das aus niederen Motiven.
Seit 1941 war es den Juden verboten, den NS-Machtbereich zu verlassen, und täglich wurden viele Kinder, Frauen und Männer systematisch ermordet.
Für die Verfolgten war bereits die Flucht bis zur Schweizer Grenze mit grossen Gefahren verbunden.
Wenn sie die Grenze erreichten, war die Schweiz ihre letzte Hoffnung. Indem die Schweizer Behörden zusätzliche Hindernisse schufen, trugen sie ob
sie es beabsichtigten oder nicht dazu bei, dass das NS-Regime seine Ziele erreichen konnte. (...)
Eine am Gebot
der Menschlichkeit orientierte Politik hätte viele Tausend Flüchtlinge vor der Ermordung durch die Nationalsozialisten und ihre Gehilfen bewahrt.
Im Oktober 1943 stellte die Heerespolizei ein 15jähriges jüdisches Mädchen und drei männliche Jugendliche bei Genf über die Grenze.
Das Mädchen hatte im Auffanglager sexuelle Kontakte zu
anderen Flüchtlingen gehabt; zudem war es von angetrunkenen Schweizer Soldaten belästigt worden.
Die Heerespolizei kam zum Schluss, das Mädchen und die jungen Männer seien des Asyls nicht würdig,
weil sie sich in den Flüchtlingslagern auf eine skandalöse Art und Weise benommen und gegen die Sitten verstossen haben.
Das Mädchen wurde in Auschwitz ermordet.
http://www.katriburri.ch/cms/upload/pdf/Microsoft_Word_b_-_Bilder_WWII_Web.pdf
Ganz entscheidend war, dass die Schweiz nach dem Machtantritt der Nationalsozialisten an einem engen Flüchtlingsbegriff festhielt.
Als politischer Flüchtling galt, wer wegen seiner politischen Tätigkeit persönlich gefährdet war.
Bei der Anerkennung politischer Flüchtlinge übten die Bundesbehörden grösste Zurückhaltung, wobei die EJPD festhielt, dass
«unerwünschte Elemente, Juden, politische Extremisten, insbesondere Kommunisten und Spionageverdächtige fernzuhalten» seien.
Die Verfolgung der Juden wurde 1933 explizit nicht als politische Verfolgung definiert!
Diese enge Auslegung des Flüchtlingsbegriffs führte dazu, dass die Schweiz von 1933 bis 1945 nur 644 politische Flüchtlinge anerkannte.
Späte Reue: Was uns seinerzeit so stark beschäftigt hat und wirklich Gewissensbisse verursachte, war,
dass die Juden so lange nicht als politische Flüchtlinge gegolten haben und zurückgestellt worden sind.»
http://www.akdh.ch/ps/uek.pdf
LG