Wir sind Boes - Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Da bin ich aber sehr glücklich drüber, nicht mehr ungebeten vollgebarzt zu werden. Echt. Das ist Körperverletzung, ich will nicht zwangsweise passiv rauchen müssen.

blubber, qualm, qualm, die Harzer sind schon bezahlt ....... blubber ... stimmt, fehlt noch die Bezahlung der Verwalter der Harzer, na, sollen die mal sehen, wo sie ihre Kohle herbekommen.

Hartzer haben sich schon selbst refinanziert, shit aber auch
 
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*huuust röchel*
Nimm den Glimmstengel aus meinem Dunstkreis, aber zackig. Hier virtuelles Zwangspassivrauchen veranstalten geht ja nun mal gar nicht an. :nudelwalk
 
Das liegt daran, weil sie nichts mit der Diskussion zu tun haben.
Ich argumentiere (und argumentierte die ganze Zeit) von einer rechtlichen Perspektive - weil eben auch Boes wie viele Leute hier argumentiert, das derzeitige System sei grundrechtswidrig. (woran ich mich seit dem ersten Beitrag gestoßen habe)

Wie das konkrete System in der Tat umgesetzt wird, hat hingegen mit der Vereinbarung der Grundrechte mit den H4 zugrundeliegenden Normen genau gar nix zu tun. Ich habe keinerlei persönliche Erfahrung JobCentern, zumal ich bis vor kurzem noch Österreicher war und in Österreich gelebt hab (wobei ich auch dort nix mit derartig zuständigen Ämtern zu tun hatte). Du könntest mir also jeden Blödsinn erzählen und ich könnte ihn glauben oder nicht glauben. Punkt ist aber; solange deine "Fallbeispiele" nichts mit der Diskussion zu tun haben, kann es mir auch egal sein.

Wenn die Ämter die Rechtsnormen missachten (z.B. keine Lebensmittelmarken hergeben, obwohl die Voraussetzungen dafür erfüllt sind), dann ändert auch die von Boes angestrebte Gesetzesänderung daran nix - denn ob ein Amt ein altes oder ein neues Gesetz missachtet ist egal, beides ist gleichermaßen rechtswidrig. Insofern sind die genannten "Fallbeispiele" für mich völlig uninteressant.

Von was redest du eigentlich ....... wie ein RA ....... ich würde dir noch mal das Überdenken nahe legen, des fettmarkierte.

Ich bin GottseiDank für dich, nicht dein Klient, denn ansonsten hättest du mindestens schon einen dreiseitigen Bezug auf deinen Kommentar um die Ohren und würdest dann jammern wie ein Baby ....... Auch das habe ich hinter mir, wo sich dann RAs bei mir beschwerten, wie ich mir doch eine Korrektur erlauben könnte.

Blubber, blubber
 
@any,

Also Fallbeispiele habe ich genug parat, leider, leider ist es aber häufig auch grobe Fahrlässigkeit und falscher Trotz, weshalb Betroffene Sanktionen hinnehmen müssen. Daher sehe ich auch dies nicht nur einseitig, das ist schon irgendwie so, dass sich Betroffene und Staat gegeneinander eingespielt haben. Und jeder trägt seinen Anteil an diesem verheerenden Spiel.

Sicher ist das so. Meine Frau war Rechtliche Betreuerin. Grobe Fahrlässigkeit und Trotz aus mangelnder Einsichtsfähigkeit konnte sie öfters schildern - nur was will man z.B. bei Betreuten mit einem IQ von 80 erwarten und die sind ja nicht ohne Grund unter Betreuung gekommen - aber Strafe/Sanktion muß dann sein, egal wie Einsichtsunfähig jemand ist - nu hat das wieder Trotz zur Folge und so dreht sich die Sanktionsspirale. Nun gibt es aber eine Menge solcher Menschen ohne Betreuung, denn solch eine Betreuung kostet unseren Staat richtig viel Geld - die sehen richtig alt aus !

LG Siegmund
 
Erdkröte;3950295 schrieb:
@any,



Sicher ist das so. Meine Frau war Rechtliche Betreuerin. Grobe Fahrlässigkeit und Trotz aus mangelnder Einsichtsfähigkeit konnte sie öfters schildern - nur was will man z.B. bei Betreuten mit einem IQ von 80 erwarten und die sind ja nicht ohne Grund unter Betreuung gekommen - aber Strafe/Sanktion muß dann sein, egal wie Einsichtsunfähig jemand ist - nu hat das wieder Trotz zur Folge und so dreht sich die Sanktionsspirale. Nun gibt es aber eine Menge solcher Menschen ohne Betreuung, denn solch eine Betreuung kostet unseren Staat richtig viel Geld - die sehen richtig alt aus !

LG Siegmund

Und das wird ausgenutzt, hier auch
 
@tarbagan,

auch wenn meine Antwort wahrscheinlich sinnlos ist:

Zitat von Tarbagan Beitrag anzeigen
Das liegt daran, weil sie nichts mit der Diskussion zu tun haben.
Ich argumentiere (und argumentierte die ganze Zeit) von einer rechtlichen Perspektive - weil eben auch Boes wie viele Leute hier argumentiert, das derzeitige System sei grundrechtswidrig. (woran ich mich seit dem ersten Beitrag gestoßen habe)

Wie das konkrete System in der Tat umgesetzt wird, hat hingegen mit der Vereinbarung der Grundrechte mit den H4 zugrundeliegenden Normen genau gar nix zu tun.

Doch die konkret Umsetzung des Systems hat sehr wohl etwas mit dem GG zu tun, weil ein VERWALTUNGSAKT dessen Grundlage ein vom Gesetz SGB zugelassenener großer Ermessenspielraum des Sachbearbeiters ist, nicht über dem GG STEHEN KANN !!! Und das geschieht laufend - dies gezielt zu tun und nicht zu unterbinden ist ein massiver Verstoß gegen unser GG. Aber vielleicht solltest Du Dich nochmal mit dem Thema Verwaltungsakt versus Gesetz befassen !!!

Was ich dir ja schonmal bei deiner Argumentation vorgeworfen habe ist deine BELIEBIGKEIT. NEIN Recht ist nicht beliebig auslegbar, ansonsten kannst Du jedes Gesetz "in die Tonne klopfen".
Eine Eingliederungsvereinbarung nach SGB darf als Verwaltungsakt niemals über dem GG stehen. DAS ist genau der Knackpunkt und als Boes bei Maischberger eine typische EGV vorlesen wollte, wurde er mit den Worten abgeblockt: "Aber Herr Boes wir machen doch hier keine Vorlesestunde".

LG Siegmund
 
Von was redest du eigentlich ....... wie ein RA ....... ich würde dir noch mal das Überdenken nahe legen, des fettmarkierte.

Ich bin GottseiDank für dich, nicht dein Klient, denn ansonsten hättest du mindestens schon einen dreiseitigen Bezug auf deinen Kommentar um die Ohren und würdest dann jammern wie ein Baby ....... Auch das habe ich hinter mir, wo sich dann RAs bei mir beschwerten, wie ich mir doch eine Korrektur erlauben könnte.

Blubber, blubber
Du kannst mir gern vorwerfen, dass ich nur zu denjenigen Teilen des Themas eine Meinung abgebe, zu denen ich auch persönlichen Bezug und persönliche Erfahrung hab. Ich für meinen Teil finds schlimmer, wenn man aber die ganze Zeit auch freimütig über Themen schwadroniert, von denen man keinen blassen Dunst hat, wie's in diesem Thread öfters schon passiert ist, deswegen werd ich weiterhin das kritisieren, was ich zu kritisieren auch imstande bin.
 
@tarbagan,

nochmal der Eindeutigkeit wegen in Kurzform.

Das SGB lässt im moment an vielen Punkten solche Ermessenspielräume für Sachbearbeiter oder ist so uneindeutig, dass zur Zeit alle daraus resultierenden Eingliederungsvereinbarungen der Job-Center, welche einen Verwaltungsakt darstellen, gegen viele Punkte des Grundgesetzes verstoßen.

Diese EGV nicht zu unterschreiben hat sofortige Sanktionen zur Folge !!!

Nehmen wir noch das "harmloseste Beispiel". Ein ALG 2 Empfänger muss unterschreiben, dass er sich nur im Einzugsgebiet seines Job-Centers aufhält. Würde ich also von Herzogenrath nach Aachen fahren (15 km) wäre das ein Sanktionsgrund !!!

LG Siegmund
 
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Du kannst mir gern vorwerfen, dass ich nur zu denjenigen Teilen des Themas eine Meinung abgebe, zu denen ich auch persönlichen Bezug und persönliche Erfahrung hab. Ich für meinen Teil finds schlimmer, wenn man aber die ganze Zeit auch freimütig über Themen schwadroniert, von denen man keinen blassen Dunst hat, wie's in diesem Thread öfters schon passiert ist, deswegen werd ich weiterhin das kritisieren, was ich zu kritisieren auch imstande bin.

wovon du nur nach deinen eigenen Angaben ganz klein teilbedingt Ahnung hast.

Ich habe schon ohne Jura-Ausbildung andere vor Gericht vertreten, wo der Richter gar nicht von angetan war, aber die anwesenden Juraanwärter ganz angetan waren, als ich dem Richter fragte, ob ich ihm noch das Gerichtsverfahrensgesetz erklären müsse. Funktioniert übrigens heute noch.

Das ist der kleine Unterschied, ich rede mit über 50 von dem was ich erlebt habe, wie schwer es ist zum BVerfG zu kommen, BVG sind die Berliner Verkehrsgesellschaft und nicht das Bundesverfassungsgericht, auch nur mal anmerke.

Ich rede von dem was ich erlebt habe, was ich gemacht habe und ich blase noch immer einen RA und auch einem Richter den Marsch, wenn ich es für nötig halte, denn ich habe einen Vorteil, ich bin im Rechtswesen rechtsstaatlich ausgebildet, nur alleinig durch meine Zulassungsnummer bei der Landesregierung.

Das ist der Unterschied zu dir, ich war schon in Vorleistung.
 
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