Wir sind Boes - Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Erdkröte;3950346 schrieb:
@tarbagan,

nochmal der Eindeutigkeit wegen in Kurzform.

Das SGB lässt im moment an vielen Punkten solche Ermessenspielräume für Sachbearbeiter oder ist so uneindeutig, dass zur Zeit alle daraus resultierenden Eingliederungsvereinbarungen der Job-Center, welche einen Verwaltungsakt darstellen, gegen viele Punkte des Grundgesetzes verstoßen.
Das ist bei sehr vielen Gesetzen der Fall. Wenn man ein Gesetz zu abstrakt formuliert, gibt man in der Praxis viele Freiheiten. Wenn man ein Gesetz zu konkret formuliert, erfasst man viele Sachverhalte nicht.

Bei mehreren Interpretationsmöglichkeiten muss aber ein Gesetz immer möglichst grundrechtskonform ausgelegt werden. Wenn ein Amt also sich in grundrechtswidriger Weise auf den Wortlaut eines Gesetzes beruft, ist das ebenso unzulässig.

FIWA schrieb:
und ich blase noch immer einen RA und auch einem Richter
Erspar uns doch bitte Details aus deinem Sexualleben.
 
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Ich rede von dem was ich erlebt habe, was ich gemacht habe und ich blase noch immer einen RA und auch einem Richter den Marsch, wenn ich es für nötig halte, denn ich habe einen Vorteil, ich bin im Rechtswesen rechtsstaatlich ausgebildet, nur alleinig durch meine Zulassungsnummer bei der Landesregierung.

Das ist der Unterschied zu dir, ich war schon in Vorleistung.

Ich glaube kaum, daß ein Rechtsanwaltsfachangestellter oder Rechtsanwaltsgehilfe für ein Gericht relevant ist. :D
 
Dann könnten aber die Verwalter der Hartzer den Job verlieren ....... also was nun

Das ist mir wurscht, weil diese Jobs keinem gut tun. Ebensowenig wie die elendige Qualmerei. Das wäre dann zwei Fliegen mit einer Klappe... :D

Leute, bleibt doch nett... was Tarbagan schreibt hat rein juristisch gesehen aus meinem rechtlichen Verständnis heraus durchaus Hand und Fuß. Und ich finde, man sollte dem Überbringer unliebsamer Wahrheiten selbige nicht abhacken wollen.

Das eine ist die Praxis und das andere die theoretische Grundlage, das es sehr darauf ankommt, wie einem Sachbearbeiter gegenübergetreten wird und das ein fünsches Mundwerk nicht grad auf Sympathie stößt, ist doch überall so. Drum sag ich den Leuten immer, sie möchten nicht alleine gehen, sondern jemanden als Beistand mitnehmen, der protokolliert. Das wirkt wirklich Wunder.

LG
Any
 
@tarbagan,

Wenn ein Amt also sich in grundrechtswidriger Weise auf den Wortlaut eines Gesetzes beruft, ist das ebenso unzulässig.

Und wenn das Amt mit Absicht und systematisch (400 000 falsche Bescheide im jahr sprechen dafür), weil politisch so gewollt, eben genau so verfährt, was bliebe deiner Ansicht nach anderes über als den Weg vor das Bundesverfassungsgericht zu suchen, damit es GG-rechtlich einwandfreie EGV's, bzw. Sanktionen gibt -sofern das überhaupt machbar wäre - Sanktionen sind mehr als fragwürdig ???
Nichts anderes will Herr Boes was das betrifft, dass sich da seinen Gedankengut vom BGE mit rein mischt halte ich für Ungeschickt, da denke ich er sollte besser trennen !

LG Siegmund
 
Erdkröte;3950535 schrieb:
@tarbagan,



Und wenn das Amt mit Absicht und systematisch (400 000 falsche Bescheide im jahr sprechen dafür), weil politisch so gewollt, eben genau so verfährt, was bliebe deiner Ansicht nach anderes über als den Weg vor das Bundesverfassungsgericht zu suchen, damit es GG-rechtlich einwandfreie EGV's, bzw. Sanktionen gibt -sofern das überhaupt machbar wäre - Sanktionen sind mehr als fragwürdig ???
Nichts anderes will Herr Boes was das betrifft, dass sich da seinen Gedankengut vom BGE mit rein mischt halte ich für Ungeschickt, da denke ich er sollte besser trennen !

LG Siegmund
Das tut er aber eben nicht.
Er argumentiert nicht bzw. nicht nur damit, dass manche Ämter verfassungswidrig arbeiten (was ja nachvollziehbar wäre) - er sagt, die gesamte gesetzliche Grundlage ist verfassungswidrig. Und er begründet das damit, dass ihm der Staat alles zu seiner freien Persönlichkeitsentwicklung zu zahlen hätte, weil es nicht anginge, dass man nur deshalb besser gestellt wird, weil das eigene Hobby Geld abwirft oder nicht. Und das ist Unsinn. Zu sagen, es ist grundrechtswidrig, wenn man keine uneingeschränkte "Persönlichkeitsentfaltung" hat, weil man zum Amt muss und sonst Sanktionen bekommt, das ist einfach lächerlich.
 
Zu sagen, es ist grundrechtswidrig, wenn man keine uneingeschränkte "Persönlichkeitsentfaltung" hat, weil man zum Amt muss und sonst Sanktionen bekommt, das ist einfach lächerlich.

Verfassungswidrig ist, Menschen mit Existenzängsten und Obdachlosigkeit zu bedrohen und sie in selbige zu stürzen. Das hat NICHTS(!) mehr mit pädagogischem Agieren zu tun, sondern ist als Ausdruck der absoluten Hilflosigkeit bürokratischer Behörden zu interpretieren.
 
Verfassungswidrig ist, Menschen mit Existenzängsten und Obdachlosigkeit zu bedrohen und sie in selbige zu stürzen. Das hat NICHTS(!) mehr mit pädagogischem Agieren zu tun, sondern ist als Ausdruck der absoluten Hilflosigkeit bürokratischer Behörden zu interpretieren.
Wie ich schon sagte, meine Beiträge richten sich an die legislative Betrachtung der Situation (Verfassungswidrigkeit der konkreten Normen).
 
Liebe Targaban,
heute bekommst du aber nur Liebesgeflüster hier im Thread zu hören :D.
Von mir ein: Du arrogantes Früchtchen und
von Duckface: Du Murmeltierchen

:umarmen:
 
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