Tarbagan
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Das ist bei sehr vielen Gesetzen der Fall. Wenn man ein Gesetz zu abstrakt formuliert, gibt man in der Praxis viele Freiheiten. Wenn man ein Gesetz zu konkret formuliert, erfasst man viele Sachverhalte nicht.Erdkröte;3950346 schrieb:@tarbagan,
nochmal der Eindeutigkeit wegen in Kurzform.
Das SGB lässt im moment an vielen Punkten solche Ermessenspielräume für Sachbearbeiter oder ist so uneindeutig, dass zur Zeit alle daraus resultierenden Eingliederungsvereinbarungen der Job-Center, welche einen Verwaltungsakt darstellen, gegen viele Punkte des Grundgesetzes verstoßen.
Bei mehreren Interpretationsmöglichkeiten muss aber ein Gesetz immer möglichst grundrechtskonform ausgelegt werden. Wenn ein Amt also sich in grundrechtswidriger Weise auf den Wortlaut eines Gesetzes beruft, ist das ebenso unzulässig.
Erspar uns doch bitte Details aus deinem Sexualleben.FIWA schrieb:und ich blase noch immer einen RA und auch einem Richter