Wir sind Boes - Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Damit kenne ich mich nicht mit aus. Aber wenn davon geredet wird, dass der Gestzgeber die materiellen Vorraussetzungen schaffen soll heisst das für mich, dass er Gesetze schaffen soll die dem genüge tun. Dabei muss der Gesetzgeber natürlich beachten, dass seine Gesetze nicht verfassungswidrig sind...



Wenn eine Regierung einen Sozial-Staat vortäuschend Sozialabgaben kassiert, dann kann sie auch Sozialabgaben leisten. Wenn sie diese aber auf Darlehensbasis stellt, dann muss sie auch die verzinst rückvergüten, die Sozialabgaben geleistet und keine in Anspruch genommen haben. Ansonsten wäre das Kassieren von Sozialabgaben Täuschung und Betrug zum Zwecke der Selbstbereicherung.
 
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Wenn dies in Form von Darlehen geschieht oder in Form von Essensmarken dann sehe ich keinerlei Verfassungswidrigkeit. Vom Argumentationsgang her jedenfalls nicht.

Prinzipiell richtig, wenn es nicht durch eine Soll-Formulierung den Job-Centern die Möglichkeit eröffnet hätte daraus eine Kann-Leistung im ERmessen des Sachbearbeiters zu machen !

Als weiteres Beispiel geht es im Gesetzestext darum, dass ein ALG 2 Empfänger erreichbar sein soll. Die Job-Center machen in der Eingliederungsvereinbarung daraus, dass jemand sich ohne abzumelden nicht außerhalb vom Zuständigkeitsbereich des Job-Centers aufhalten darf.

Und so lässt sich das fortsetzen !

LG Siegmund
 
Erdkröte;3950836 schrieb:
Prinzipiell richtig, wenn es nicht durch eine Soll-Formulierung den Job-Centern die Möglichkeit eröffnet hätte daraus eine Kann-Leistung im ERmessen des Sachbearbeiters zu machen !

Als weiteres Beispiel geht es im Gesetzestext darum, dass ein ALG 2 Empfänger erreichbar sein soll. Die Job-Center machen in der Eingliederungsvereinbarung daraus, dass jemand sich ohne abzumelden nicht außerhalb vom Zuständigkeitsbereich des Job-Centers aufhalten darf.

Und so lässt sich das fortsetzen !

LG Siegmund

Nunja, das wäre in der Tat vielleicht wirklich vielleicht ein Grundrechtsverstoß. Da alle Deutschen im Bundesgebiet Freizügigkeit genießen.

http://dejure.org/gesetze/GG/11.html

In das Grundrecht der Freizügigkeit darf aber, anders als bei der Würde, eingegriffen werden, solange das gesetzlich legitimiert ist.

(Ich persönlich finde das Scheisse. Aber von der Verfassung ist das so).

@tarbagan korrigier mich wenn ich was falsches sage :D
 
Erspar uns doch bitte Details aus deinem Sexualleben.

Du kannst mir gern vorwerfen, dass ich nur zu denjenigen Teilen des Themas eine Meinung abgebe, zu denen ich auch persönlichen Bezug und persönliche Erfahrung hab. Ich für meinen Teil finds schlimmer, wenn man aber die ganze Zeit auch freimütig über Themen schwadroniert, von denen man keinen blassen Dunst hat, wie's in diesem Thread öfters schon passiert ist, deswegen werd ich weiterhin das kritisieren, was ich zu kritisieren auch imstande bin.

:lachen:
Da frage ich mich doch glatt, warum du überhaupt deine Tastatur missbrauchst, die schämt sich doch schon fremd.

Du bist im Studium, na dann erfahre mal erst noch ...... wovon du schwadronierst
 
Vermutlich sind wir uns alle darüber einig, dass man keinen Menschen in die Existenzangst und in die Obdachlosigkeit treiben sollte. Trotzdem sollte man nicht alle Erwerbslosen identisch behandeln, oder? Man stelle sich einen 25-Jährigen vor, der keinerlei Interesse hat, eine berufliche Integration anzustreben, sondern lieber Partys zelebriert und Freunde trifft. Nun denkt man sich einen 50-Jährigen, der 20 Jahre lang erwerbstätig war, schuldlos seinen Job verlor und sich kontinuierlich um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Ist es da gerechtfertigt, dass beide ein Arbeitslosengeld von 374€ pro Monat erhalten?
 
Vermutlich sind wir uns alle darüber einig, dass man keinen Menschen in die Existenzangst und in die Obdachlosigkeit treiben sollte. Trotzdem sollte man nicht alle Erwerbslosen identisch behandeln, oder? Man stelle sich einen 25-Jährigen vor, der keinerlei Interesse hat, eine berufliche Integration anzustreben, sondern lieber Partys zelebriert und Freunde trifft. Nun denkt man sich einen 50-Jährigen, der 20 Jahre lang erwerbstätig war, schuldlos seinen Job verlor und sich kontinuierlich um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Ist es da gerechtfertigt, dass beide ein Arbeitslosengeld von 374€ pro Monat erhalten?

Komisch Alice, genau so, wird es aber gehandhabt und weil 3,2% von 4,55 Millionen erwerbsfähigen ALG II - Bezieher nicht wollen, sind bei selbsternannten Esoterikern, alle faul und das ganze System kostet sowieso zu viel, weil die selbsternannten Esoteriker es so meinen, diese aber selbst nicht von ihren Gedönse leben können und aufstocken müssen.

Komisch ja, Hinterfragen unsinnig, es wäre die Steigerung von Blödsinn :D
 
vielleicht hilft es weiter wenn man sich überlegt und untersucht, ob es sich um eine systemimmanente Arbeitslosigkeit handelt...und was das für den Hartzler ändern würde, oder nicht.
 
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