Das soziale ist gesichtert,aber eben nicht die Leistungshöhe,die wird nämlich auch durch ein GG nicht definiert.
Falsch,auch das SGB definiert nicht was sozial gerecht ist.
Arrrgggh, ich zitiere mich mal selbst:
Aus dem Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatspostulat des Artikel 20 leitet sich in DE ab, den Sozialhilfesatz nach SGB XII als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch BVerwGE 1, 159.
DE hat sich verpflichtet, BVerwGE 1, 159, das Existenzminimum für jeden Bedürftigen zu sichern, aufgrund von Art. 1 und Art. 20 GG ...... Punkt!
Die Leistungshöhe ist bestimmt, § 20 SGB II, § 28 SGB XII, Anlage 1 ........ übrigens sehr interessant dazu:
Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen
entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Quelle:
http://dejure.org/gesetze/SGB_II/20.html
Um auch mal auf die freche Vorgehensweise der Jobcenter zwecks Rauchen einzugehen.
Wie gesagt, egal was du meinst, es ist klar geregelt, aufgrund des GG, aufgrund einer Verpflichtungserklärung Deutschlands, das Existenzminimum von Bedürftigen zu sichern und darunter fallen auch die 4,55 Millionen arbeitsfähigen ALG II Bezieher. Sie haben einen Rechtsanspruch.
Daher kann und darf auch die Vereinten Nationen den Finger heben, wenn DE seine eigene Selbstverpflichtung nicht einhält.

(Hat hier aber dann sogar mit Europa zu tun)
Das pfändungsfreie Existenzminimum ist ein pauschaler Betrag dem man demjenigen der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt darunter nicht abfänden kann.
Das hat aber nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.
Stimmt auch nicht, hat nichts mit jemanden zu tun, der selbst für sich aufkommt ......... immer wieder komisch, deine lustigen Hinweise.
Selbst eine alleinerziehende Mutter, kann sehr schnell mit Hartz4, an der Pfändungsgrenze kratzen.
Diese Pfändungsgrenze ist dahin interessant, dass z.B. Hartzer sanktioniert werden, oder Darlehen der Jobcenters zurückbezahlen müssen, vom Hartz4-Satz. Es wird gemacht, unterhalb der Pfändungsgrenze. Was selbst das BSG und das BVerfG kritisieren. Daher ist die Pfändungsgrenze, als sozialer Schnittpunkt, so interessant.
Ja sicher ist die Grundsicherung klar geregelt,aber eben nicht durch ein GG oder einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,sondern durch den Gesetzgeber selber.Selbst das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber den Spielraum.
Ausser bei Asylanten,da hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht das Asylanten was den Leistungsbezug betrifft im Vergleich zu Hartz 4 Empfängern.
Siehe vorgenannt, es ist klar geregelt, aufgrund des GG und einer Verpflichtungserklärung Deutschlands.
Was man nicht gemacht hat, man hat einfach die Vorgaben aus Februar 2010 des BVerfG für ALG II nicht umgesetzt. Bis heute nicht umgesetzt.
Erst mit Sprüchen begründet, der Staat müsse ja sogar kürzen und im gleichen Atemzug, die Umsetzung wäre derzeit nicht finanzierbar. Ja, ja, richtig, es hätte erhöht werden müssen. Was man bei Asylbewerbern sofort gemacht hat. Beides !, klare Vorgaben.
Umsonst, fordern nicht die Vereinten Nationen endlich die Umsetzung des BVerfG-Urteil aus Februar 2010. Nur, warum sollte man, wenn man so wie jetzt die Hartzer klein halten kann, sogar noch obendrauf schön sanktionieren kann.
Nur dumm, DE hat sich verpflichtet und das ist europäisch zu sehen. Um es abzukürzen, die ganze Chose ist europäisch zu betrachten und hier ist die Frage nach tatsächlicher sozialer Absicherung für Bedürftige, oder runtergerechnet, sanktioniert, nach deutschen Vorstellungen, weil alle ja faul und einen Arbeitsanreiz

brauchen.
Und in der Hinsicht, alle Achtung für Herrn Boes ..... einer, der mal ein wenig weiterdenkt ...... nur, wir haben quasi schon Euro-Hartz4, es kommt nur noch auf die Höhe an

und da ist DE am sägen, da ja alle faul ......