Wir sind Boes - Brandbrief eines entschiedenen Bürgers

Wir hatten diese Diskussion schon mehr als 2 mal, und ich hab dir schon 2 mal erklärt, dass du die Giralgeldschöpfung nicht wirklich durchschaut hast, und jeder Versuch von mir, sie dir zu erklären, schlug fehl. Ich muss irgendwie davon ausgehen, dass es vergebliche Liebesmüh wär, es ein 3. Mal zu probieren.

Ich frage mich grad, wer was nicht versteht. :D

Geld geschöpft ..... auf dem Papier ..... wird alleinig schon durch die Bewegung von Geld auf dem Papier. Da liegt das Hauptübel.
 
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Zitat von SchattenElf
Das heisst die Staatsgewalt hat Handlungsspielraum in der Interpretation was sozial ist.
Dann ist sozial abzuschaffen, aus dem GG zu streichen, denn das Soziale in DE ist gesichert, auch die Leistungshöhe, alles in Anlehnung an das GG.

Du musst nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und sagen "dann ist sozial abzuschaffen"
Das soziale ist gesichtert,aber eben nicht die Leistungshöhe,die wird nämlich auch durch ein GG nicht definiert.


Zitat von SchattenElf
Wird in irgendeinem Gesetz definiert was genau sozial gerecht ist?
Ja, dafür haben wir das SGB, dass die, die auch nichts haben, soziale Ansprüche haben.

Falsch,auch das SGB definiert nicht was sozial gerecht ist.


An Zahlen fest gemacht, ist es das pfändungsfreie Existenzminimum, denn darunter ist ein Mensch zahlungsunfähig und kreditunwürdig. Dieser Satz liegt derzeit bei 1029,99 Euro alleinstehend. Das ist die soziale Grenze.
Das pfändungsfreie Existenzminimum ist ein festgelegter Pauschalbetrag den man nicht mit Hartz 4 Leistungen vergleichen kann,da Menschen in verschiedenen Regionen leben wo es unterschiedliche Lebenshaltungskosten gibt.Deshalb wurde bei Hartz 4 die Zahlung von der Wohnmiete von der Barzauszahlung abgekoppelt.
In München,Hamburg,Köln,Düsseldorf,Münster oder sonstigen Städten mit hohen Wohnmieten wird letztlich vom Staat mehr an Leistung aufgebracht wie in einem kleinen Dorf in Brandenburg.
Das pfändungsfreie Existenzminimum ist ein pauschaler Betrag dem man demjenigen der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt darunter nicht abfänden kann.
Das hat aber nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.

Siehe vorgenannt, unterhalb dieses pfändungsfreie Existenzminimum, ist Hartz4 angelegt, gut 200 Euro darunter und Hartz4 umfasst auch die Sozialhilfe, die Grundsicherung. Und die ist klar geregelt.

Ja sicher ist die Grundsicherung klar geregelt,aber eben nicht durch ein GG oder einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,sondern durch den Gesetzgeber selber.Selbst das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber den Spielraum.
Ausser bei Asylanten,da hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht das Asylanten was den Leistungsbezug betrifft im Vergleich zu Hartz 4 Empfängern.


Die sozialgerechte Grenze, kannst du festmachen an dem, was einem bei einer Pfändung noch zusteht und was pfändbar ist. Denn dort setzt der Punkt ein, was noch zum normalen Leben notwendig ist.

Ja kann ich,wenn ich so denken würde wie du.
Aber was "sozial gerecht" ist wird nirgendswo gesetzlich geregelt,sondern ist immer eine individuelle Auslegungssache.
Der Begriff "soziale Gerechtigkeit" ist in unserer Wohlstandsgesellschaft zu einer Phrase mutiert.
 
Danke, damit hat das Zitat viel zu tun. Nicht sehr aber viel genug.

Soll ich jetzt den Rest auch noch verlinken?
Nein, wie gesagt; hat praktisch nix mit Giralgeldschöpfung zu tun. Schon gar nicht mi den konkreten Fragen, die ich schon gestellt hab.
Hab eigentlich keine Lust mich Morgens um halbsechs übers (Giral)geldschöpfen zu echauffieren:wut1:
Warum schreibst du dann morgens um halb sechs in einem Thread, in dem es gerade um Giralgeldschöpfung geht? :confused:
 
Guten Morgen:)

Geldtheorie:

„Ein solch Papier, an Gold und Perlen statt,
Ist so bequem, man weiß doch, was man hat;
Man braucht nicht erst zu markten, noch zu tauschen,
Kann sich nach Lust in Lieb’ und Wein berauschen.“



soll ich weiter zitieren?

Jaja der gute alte Mephi wusste schon Bescheid...
 
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Das soziale ist gesichtert,aber eben nicht die Leistungshöhe,die wird nämlich auch durch ein GG nicht definiert.

Falsch,auch das SGB definiert nicht was sozial gerecht ist.

Arrrgggh, ich zitiere mich mal selbst:
Aus dem Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatspostulat des Artikel 20 leitet sich in DE ab, den Sozialhilfesatz nach SGB XII als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch BVerwGE 1, 159.

DE hat sich verpflichtet, BVerwGE 1, 159, das Existenzminimum für jeden Bedürftigen zu sichern, aufgrund von Art. 1 und Art. 20 GG ...... Punkt!

Die Leistungshöhe ist bestimmt, § 20 SGB II, § 28 SGB XII, Anlage 1 ........ übrigens sehr interessant dazu:

Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_II/20.html

Um auch mal auf die freche Vorgehensweise der Jobcenter zwecks Rauchen einzugehen.

Wie gesagt, egal was du meinst, es ist klar geregelt, aufgrund des GG, aufgrund einer Verpflichtungserklärung Deutschlands, das Existenzminimum von Bedürftigen zu sichern und darunter fallen auch die 4,55 Millionen arbeitsfähigen ALG II Bezieher. Sie haben einen Rechtsanspruch.
Daher kann und darf auch die Vereinten Nationen den Finger heben, wenn DE seine eigene Selbstverpflichtung nicht einhält. :D (Hat hier aber dann sogar mit Europa zu tun)

Das pfändungsfreie Existenzminimum ist ein pauschaler Betrag dem man demjenigen der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt darunter nicht abfänden kann.
Das hat aber nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun.

Stimmt auch nicht, hat nichts mit jemanden zu tun, der selbst für sich aufkommt ......... immer wieder komisch, deine lustigen Hinweise.
Selbst eine alleinerziehende Mutter, kann sehr schnell mit Hartz4, an der Pfändungsgrenze kratzen.
Diese Pfändungsgrenze ist dahin interessant, dass z.B. Hartzer sanktioniert werden, oder Darlehen der Jobcenters zurückbezahlen müssen, vom Hartz4-Satz. Es wird gemacht, unterhalb der Pfändungsgrenze. Was selbst das BSG und das BVerfG kritisieren. Daher ist die Pfändungsgrenze, als sozialer Schnittpunkt, so interessant.

Ja sicher ist die Grundsicherung klar geregelt,aber eben nicht durch ein GG oder einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes,sondern durch den Gesetzgeber selber.Selbst das Bundesverfassungsgericht lässt dem Gesetzgeber den Spielraum.
Ausser bei Asylanten,da hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht das Asylanten was den Leistungsbezug betrifft im Vergleich zu Hartz 4 Empfängern.

Siehe vorgenannt, es ist klar geregelt, aufgrund des GG und einer Verpflichtungserklärung Deutschlands.

Was man nicht gemacht hat, man hat einfach die Vorgaben aus Februar 2010 des BVerfG für ALG II nicht umgesetzt. Bis heute nicht umgesetzt.

Erst mit Sprüchen begründet, der Staat müsse ja sogar kürzen und im gleichen Atemzug, die Umsetzung wäre derzeit nicht finanzierbar. Ja, ja, richtig, es hätte erhöht werden müssen. Was man bei Asylbewerbern sofort gemacht hat. Beides !, klare Vorgaben.

Umsonst, fordern nicht die Vereinten Nationen endlich die Umsetzung des BVerfG-Urteil aus Februar 2010. Nur, warum sollte man, wenn man so wie jetzt die Hartzer klein halten kann, sogar noch obendrauf schön sanktionieren kann.
Nur dumm, DE hat sich verpflichtet und das ist europäisch zu sehen. Um es abzukürzen, die ganze Chose ist europäisch zu betrachten und hier ist die Frage nach tatsächlicher sozialer Absicherung für Bedürftige, oder runtergerechnet, sanktioniert, nach deutschen Vorstellungen, weil alle ja faul und einen Arbeitsanreiz :lachen: brauchen.

Und in der Hinsicht, alle Achtung für Herrn Boes ..... einer, der mal ein wenig weiterdenkt ...... nur, wir haben quasi schon Euro-Hartz4, es kommt nur noch auf die Höhe an :D und da ist DE am sägen, da ja alle faul ......
 
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