Das heisst die Staatsgewalt hat Handlungsspielraum in der Interpretation was sozial ist.
Dann ist sozial abzuschaffen, aus dem GG zu streichen, denn das Soziale in DE ist gesichert, auch die Leistungshöhe, alles in Anlehnung an das GG.
Nein,der Staat sanktioniert damit er auch in Zukunft Art. 20 GG Absatz 1 (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat) sichern kann.
Wenn in Dinge sanktioniert werden, die unmittelbar nichts mit Arbeitaufnahme zu tun haben, ist das Soziale schon längst Geschichte. Denn dann geht es nur ums Sparen. Da aber das Soziale via dem SGB gesichert ist, via GG als sozialer Staat ausgewiesen wird, ist jeder Eingriff ins SGB, ein Verfassungsbruch. Übrigens, jede Sanktion, die aufgehoben werden muss.
Wird in irgendeinem Gesetz definiert was genau sozial gerecht ist?
Ja, dafür haben wir das SGB, dass die, die auch nichts haben, soziale Ansprüche haben.
An Zahlen fest gemacht, ist es das pfändungsfreie Existenzminimum, denn darunter ist ein Mensch zahlungsunfähig und kreditunwürdig. Dieser Satz liegt derzeit bei 1029,99 Euro alleinstehend. Das ist die soziale Grenze.
Dazukommend, die Sachen, die pfändbar sind, ein Plasmafernseher ist pfändbar, aber auch nur durch Austauschpfändung. Nur als Beispiel, dass auch denen noch ein Fernseher zu steht.
Die sozialgerechte Grenze, kannst du festmachen an dem, was einem bei einer Pfändung noch zusteht und was pfändbar ist. Denn dort setzt der Punkt ein, was noch zum normalen Leben notwendig ist.
Das fatale an einer Wohlstandsgesellschaft ist,das Armut nicht an dem fest gemacht wird was wirklich notwendig ist,sondern an dem was Andere prozentual mehr haben.
Der Begriff Armut aber auch der Begriff Würde wird dadurch pervertiert.
Siehe vorgenannt, unterhalb dieses pfändungsfreie Existenzminimum, ist Hartz4 angelegt, gut 200 Euro darunter und Hartz4 umfasst auch die Sozialhilfe, die Grundsicherung. Und die ist klar geregelt.
Aus dem Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatspostulat des Artikel 20 leitet sich in DE ab, den Sozialhilfesatz nach SGB XII als minimale Grundversorgung jedem Bedürftigen zu gewährleisten. Hierauf besteht ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch BVerwGE 1, 159.
Es ist ein klarer gesetzlicher Anspruch, nicht wie du hier irgendwas hinstellen willst.
Abzuändern, nur mit Eingriff in das GG.
Die Höhe dieser Sozialleistung wurde selbst vom BVerfG aber in Frage gestellt und eine Anpassung von der Bundesregierung gefordert. Diese ist bis heute aber nicht umgesetzt worden, da angeblich nicht finanzierbar. Die Vereinten Nationen haben auch diesen Umstand gegenüber DE angeprangert. Der Leistungssatz ist einfach zu niedrig.
Und genau an diesem Sozialhilfesatz hängen auch die 4,55 Millionen arbeitsfähigen ALG II Bezieher und wenn keine Arbeit da ist, haben die, die gleichen rechtlichen Ansprüche.
Nochmals für dich, es ist gesetzlich alles vorhanden. Und komisch, wer Ausdauer hat, sich nichts gefallen lässt, gegen an geht, sich nicht einlullen lässt, bekommt auch sein Recht. Nur, es können sich logischerweise nur wenige erlauben.
Wer Familie und Kinder hat, dem wird gleich gedroht ........ der muss jeden Murks mitmachen, auch wenn es der zehnte Kurs ist, wie bewerbe ich mich richtig ....... der muss auch unter Wert, auch nur für Aufwandsentschädigung arbeiten gehen, denn sonst drohen Repressalien.
Und du willst hier noch erzählen, es gibt da keine Ansprüche, keine rechtlichen Vorgaben ......... he he ........... stimmt schon fast, es gibt nur noch Repressalien, obwohl es die gesetzlichen Vorgaben gar nicht zu lassen ....... du bist irgendwie geckig.