Erdkröte;3932309 schrieb:
Jetzt wird es richtig seltsam.
Das Job-Center hat die beiden Sanktionen gegen Herrn Boes wegen eigenen Formfehlern zurück gezogen. Versteh das mal einer. Wen es interessiert einfach mal nachlesen. Spekulationen spar ich mir.
LG Siegmund
Das Spekulieren übernehme ich dann mal.
Es könnte unter Umständen mit einem Urtei des Bundesverfassugsgerichtes zusammenhängen.
Das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010 geurteilt, dass das
Existenzminimum repräsentiert durch den Regelsatz, die Kosten der Unterkunft und weitere Leistungen
stets durch den Staat zu gewährleisten ist.:
Die Begründungen im Einzelnen:
1. Der Anspruch (jedes Grundrechtsträgers) muss durch den Staat gesichert werden
(Randziffer 134)
2. Die gesamte physischen Existenz, zwischenmenschlichen Beziehungen und eine Teilhabe
am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist einbezogen (Randziffer 135)
3. Das BVerfG definiert den steten unverfügbaren Anspruch (Randziffer 137 i. V. mit
Randziffer 133; auch als absolut im zweiten Leitsatz bestimmt)
4. Das beschriebene Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie
Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung beschrieben (Randziffer 148)
Das ist dann mal mein Anteil am spekulieren.