Joey
Sehr aktives Mitglied
Das ist kein Gerichtsverfahren, auch wenn manche möchtegern-Wissenschaftler das gerne so sehen würden. Die Beweislast liegt bei dem, der etwas bewiesen haben möchte.
Es geht um unser Wissen über Naturgesetze, Zusammenhänge, Existenzen und Fähigkeiten. Behaupten und glauben kann man da viel - wahr ist nur wenig. Und, was wahr ist, übersteht auch Realitäts-Checks, die z.B. gut verblindet ablaufen.
Dass eine energetisch diangostizierbare Krankheit nicht zwangsweise im üblichen Zeitraum von etwa 2-10 Jahren (je nach Belastung) auch physisch wirksam werden muss, wenn sich dazwischen die zugrunde liegende psychische Belastung oder das persönliche Verhalten ändert.
Schön. Na und? Ich erwarte auch nicht 100% Stimmigkeit, sondern "nur" überzufällig gute Stimmigkeit. Die Diagnoseverfahren müssen nur zeigen, dass sie brauchbar besser sind als zu würfeln bzw. plausibel zu raten.