Ahorn
Sehr aktives Mitglied
AAAAAARGH!!!!!
Er darf sie jederzeit verkaufen, aber nicht als HEILkräuter-Tee. Sondern eben als Kräuter-Tee-Mischung![]()
und da ich gerne eine kompetente Beratung habe, wenn ich etwas einkaufe, kaufe ich meine Heilkräuterteemischung in der Schweiz.
Ein deutscher Kräuterhändler ist wahrscheinlich genauso kompetent, nur hat er weniger Rechte und darf mich nicht darüber aufklären, wofür der Tee, den ich gerade kaufe, nun gut ist.
Der schweizer Heilkräutertee ist in seiner Wirkung gut und entsprach bisher immer den Versprechungen des Händlers. Wäre es anders, würde er sich selbst sein Geschäft kaputt machen, weil die Kunden enttäuscht wären.
Es ist schade, dass ich für eine kompetente Beratung extra in ein schweizer Dorf fahren muss, weil diese Beratung, die ich sehr schätze, den deutschen Händlern verboten ist.