flimm
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Traglasten sind anatomisch bedingt im Arbeitsschutz so oder so unterschiedlich. Es gibt auch Männer, die einen 5 kg Schein haben, wenn die kellnern wollen, können sie das tun, wenn sich im Team wer findet, der für sie diese arbeit mitmacht. So wird das auch sonst gehandhabt. Die Frage nach der körperlichen Belastbarkeit für z.B. Lagerarbeit ist gestattet. Und wenn der Bewerber dann Einschränkungen hat, diese Arbeiten nicht übernehmen kann, sie aber zum Job gehören, musst du diese Person nicht einstellen.
Es gibt nun mal Jobs, die bevorzugt eher Männer oder Frauen machen können, das ist keine Diskriminierung dann, sondern liegt in der Natur der Sache.
aber eine Bierkiste kann jede Frau tragen, ich glaub bei uns sind 20 kg die Grenze für Frauen, niemand sagt aber sie dürfen nicht mehr.
Es gibt schon Frauen die auch richtig zupacken können und es auch machen.