Das glaub ich jetzt nicht so ganz, weil entweder das Mitführen ist verboten oder nicht. Egal, welches Motiv dahintersteht, ob ich nun Angst vor Hunden hab oder Angst vor einem Angriff durch einen Mann.
In Österreich verhält es sich wie folgt:
Pfeffersprays gelten als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Der Besitz und das Mitsichtragen von Pfeffersprays ist Menschen unter 18 Jahren, d.h. Kindern und Jugendlichen, verboten.
Der Einsatz eines Pfeffersprays ist ausschließlich in einer Notwehrsituation erlaubt. Eine solche liegt vor, wenn Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen angegriffen werden. Dieser Angriff muss entweder unmittelbar drohen oder bereits stattfinden.