Allegrah schrieb:
Entweder ist etwas beweisbar und damit wahr oder nicht.
Wann wird ein Mensch in Europa gegen seinen Willen eingewiesen?
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Hallo,
wenn er sich oder Andere gefährdet, unzurechnungsfähig ist.
Wenn er unzurechnungsfähig ist und eine Tat begangen hat,
dann kommt er in die Forenzische Psychiatrie.
Für die Judikative in solchen Fällen, ist doch auch unsere Pelisa zuständig,
die dies beschließt, nach den Ärztlichen Gutachten.
Stimmts Pelisa, oder muss da noch was daran gefeilt werden?
Man kann selbst auch reingehen auf Wunsch,
das sehe ich bei unserem Klientel.
Es könnte ja auch sein, das ein medial Begabter absolut nicht weiß,
was er da sieht und mal durchdreht, dann muß er ja auch rein.
LG
Sonja
Ja, da muss daran gefeilt werden. Dringend.
Also: das Kriterium der Gefährdung gibt es tatsächlich in verschiedenen Ausformungen europaweit. Manchen Staaten reicht "Behandlungsbedürftigkeit" als Gefährdung aus.
"Unzurechnungsfähig" stimmt so nicht ganz, das Wort heisst "einsichts- und urteilsfähig" und bedeutet ganz grob, dass ein Mensch die Folgen einer Handlung überblicken kann und sein Handeln nach dieser Erkenntnis ausrichten kann.
In Ö heisst die Zwangseinweisung "Unterbringung" und ein ist rein hoheitlicher Akt mit zwingender richterlicher Kontrolle. In Dtld kann auch der Betreuuer eine Unterbringung verfügen, aber da kenn ich mich nicht so genau aus.
FÜr Ö kann ich dir die Voraussetzungen der Unterbringung genau sagen: psychische Krankheit von einem gewissen Ausmaß (psychosewertig), ernstliche und erhebliche selbst- und/oder Fremdgefährdung, keine Alternative (dh, es wurden schon andere Möglichkeiten, zB extramurale Betreuung, ausprobiert und haben nicht funktioniert oder scheitern am Willen des Kranken). Die psychische Krankheit wird in der Klinik von zwei Fachärzten festgestellt, innerhalb von 4 Tagen findet eine gerichtliche Überprüfung vor Ort vor. Der Kranke bekommt automatisch einen kostenlosen Rechtsbeistand (da ist Ö super, das gibts sonst nirgends.). Erklärt der Richter die Unterbringung für zulässig, gibt es den nächsten Termin in 14 Tagen, diesmal mit ärztlichem Sachverständigen. Dazu kommt es aber meistens nicht. (Wer`s ausführlich will, es gibt eine zweibändige Habilitationsschrift zum Thema

, auch soziologische Untersuchungen)
http://www.vsp.at/uploads/media/Patientenrechte04.pdf
Pelisa beschließt gar nichts, nur der Vollständigkeit halber.
Für Straftäter gibt es andere Möglichkeiten, gehört aber meiner Ansicht nach nicht hier her.
Klar kann man freiwillig in die Psychiatrie gehen, das tun auch die allermeisten. Mit der gleichen "Begeisterung" wie man in ein "normales" Krankenhaus geht: es muss halt sein, auch wenn der Unterhaltungswert gering ist.
Sonja, wie soll denn Hilfestellung in einem Forum aussehen?