Ich selbst würde es nicht „Seelenvertrag“ nennen – das ist zu kurz gegriffen…
Aber auch nicht als ein „Gelöbnis“ ansehen ... und auch nicht als eine
...denn schließlich geht es um Vereinbarungen von Verbindungsbedingungen,
zu denen auch karmische Lernaufgaben gehören, die ja im Großen und Ganzen
kein Zuckerschlecken sind!
Diese Verbindungsbedingungen, die in den jenseitigen Bereichen während der Zeit
zwischen der letzten (der alten) und der neuen (der anstehenden) Inkarnation getroffen
werden, werden nicht nur zwischen den jeweiligen Seelen untereinander getroffen,
sondern da haben auch noch höhere Instanzen der geistigen Welt
(die sogenannten „Lipikaherren“, also die „Herren des Karmas“) bei der Zumessung
von geeigneten „pädagogischen Maßnahmen“ (bzw. Sensibilisierungsmaßnahmen)
für vergangene Verfehlungen auch ein Wörtchen mitzureden!
Statt „Seelenverträge“ müsste man es „Seelenlehrpläne“ nennen.
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