Ruhigstellen von Kindern

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Gehen wohl alle in Revision, aber gab übrigens ja ein Urteil, und kann man dann mal posten. Schuldspruch, jedoch unter dem Rahmen der von der Anklage gefordert wurde.

Unter anderem:

Ich denke immer, dass jemand erst einmal als unschuldig zu gelten hat, aber fair, wenn ich gedacht hätte, dass jetzt alle Anklagepunkte reine Formalität gewesen wären, und dass dieses Thema nicht zu komplex für eine Vorverurteilung gewesen wäre, hätte ich konkret diesen Prozess nicht dazu genutzt dafür zu argumentieren. Im Ergebnis blieb also manches dann hängen (Diagnoseproblematik), anderes aber auch nicht (wie die absichtliche "Ruhigstellung", da das Threadüberschrift ist).
 
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