M
magdalena
Guest
ja -
dann entschuldige ich mich also pflichtschuldigst dafür, dasss ich dem brummbärigen tempo nicht ausreichend rechnung getragen habe -
was von einem rechtsbeistand (verteidiger) zu protokoll gebracht werden musste -
da der 'angeklagte' nicht selbst in der lage war, sich zu verteidigen....
bloß in der lage, die vertreidigungsrede des verteidigers zu bekräftigen -
FRAGT SICH BLOSS - IM FALL WELCHER ANKLAGE?
dann entschuldige ich mich also pflichtschuldigst dafür, dasss ich dem brummbärigen tempo nicht ausreichend rechnung getragen habe -
was von einem rechtsbeistand (verteidiger) zu protokoll gebracht werden musste -
da der 'angeklagte' nicht selbst in der lage war, sich zu verteidigen....
bloß in der lage, die vertreidigungsrede des verteidigers zu bekräftigen -
FRAGT SICH BLOSS - IM FALL WELCHER ANKLAGE?