Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

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Ja, aber wenn er es nicht tut, weil er den Hoffnung vermittelnden Aussagen des BEHANDLERS(!), also in dem Falle der medizinischen Kompetenzperson, blindlings vertraut (aus welchen Gründen auch immer, sei es aus Naivität, Verzweiflung etc.)? Pech gehabt, oder wie?

Dass ein Mensch eine schulmedizinische Behandlung von sich aus ablehnt - und aus diesem Grund zu einem Naturheiler geht - kommt dir wohl nicht in den Sinn, ne?

Brauche keine Antwort, deine Einstellung ist eh schon längst bekannt.
 
Hat er das denn grundsätzlich getan?

Weiß ich nicht. Ich weiß nicht, wie stark er an seiner eigenen Diagnose festhielt, und wie weit die Patientin da die treibende Kraft war, dass die Therapie über Jahre anhielt.

Weisen "Ärzte" auf soetwas hin?

Nun, z.B. ein Zahnarzt wird Dich ziemlich sichr abweisen, wenn Du ihn um eine Zweitmeinung über Plattfüße bittest. Und darauf wird er hinweisen.
 
Interessante Frage. Der Vergleich hinkt allerdings ein wenig in vielerlei Hinsicht.

Gehen wir Dein beispiel mal Schritt für Schritt durch:



Hat der Heilpraktiker hier denn drauf aufmerksam gemacht, dass er mit seiner Diagnose bzw. Behandlung seine Kompetenzen überschreitet bzw. überschreiten könnte?



Dein Handwerker hat eine einmalige Aktion ausgeführt. Der Heilpraktiker in dem Fall hat über Jahre behandelt.

Desweiteren übernimmt der Handwerker nicht a priori Verantwortung für den Inhalt Deines Schuppens, wenn er Deine Wünsche erfüllt. Wenn er irgendwie deutlich machen würde, dass er glaubt, dass durch seine Handlung der Innenraum des Schuppens trocken bleibt, so könntest Du ihn m.M.n. für diese Behauptung zur Rechenschaft ziehen.

Ich versuche mal Dein konkretes Beispiel so zu erzählen, dass der Vergleich weniger hinkt:
Du hast in Deinem für Regen undichten Schuppen eine Sammlung von sehr teuren Gegenständen, die tunlichst nicht nass werden sollten.
Du gehst also zu einem Dachdecker hin und holst Dir einen Vorschlag ein. Der sagt: "Klar, da muss Trapezblech und/oder Wellbitumen drauf. Das kostet XXXX Euro."
Da Du aber nicht nur auf die Meinung eines Schuldachdeckers zählst, holst Du Dir eine Zweitmeinung eines "alternativen Handwerkers" ein. Dem sagst Du: "Der Schuldachdecker sagte, das Dach könnte in der aktuellen Form undicht sein, und schläge z.B. Trapezblech vor. Hier sind die technischen Unterlagen und kosten-Voranschläge, die er mir gemacht hat."
Der Alternativhandwerker schaut einmal kurz drauf und meint: "Hm... das verstehe ich alles nicht. Ich schau mir das mal selbst an."
Er geht zum Schuppen, holt ein Pendel raus, pendelt ein wenig, und kommt dann zurück: "Ihr aktuelles Dach ist nicht undicht. Ich muss nur alle paar Tage mit dem Regenschirm magisch wedeln, das aktiviert die Selbstschließungskräfte des Daches... dann sollten ihre Wertsachen trocken eigentlich bleiben."
Du bist begeistert, dass es da eine sanfte alternative Dach-Abdichtungsmethode gibt, und willigst ein.
Mit dem Herbst kommen dann aber immer stärkere Regengüsse. Du siehst, dass Deine Wertsachen feucht werden... der Handwerker sieht es auch - er kommt ja alle paar Tage mal vorbei und wedelt mit dem Schirm - ... aber keiner von Euch kommt auf die Idee, dass Regenschirm-Wedeln wohl das Wasser doch nicht effektiv abhält, durch die Löcher im provisorischen Dach zu tropfen.

Verstehst Du die Unterschiede?
worauf der Heilpraktiker die Dame hingewiesen hat und worauf nicht,bevor er sein Pendel gezückt hat kann ich nicht sagen (weil ich ja nicht dabei war :-) ).

Und bei deiner Version des Dachdeckergleichnisses glaubst du ich hätte eine gute Chance vor Gericht? Wohl kaum - jeder Richter würde sich wohl auf den Standpunkt stellen, dass ich ganz und gar selbst für meine durchnässte Sammlung von sehr teuren Gegenständen die jetzt durchnässt und kaputt ist verantwortlich bin, wenn ich mir die "Dichtheit des Daches" auspendeln lasse (und wohl auch an meiner "Dichtheit" zweifeln). Glaube kaum dass ich den "Alternativhandwerker" wegen mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung drankriegen kann, wenn ich sein Schirmwedeln jahrelang gebilligt habe und es die ganze Zeit "getropft hat".
 
Und aus welcher Kompetenz stellst du das fest?

Die Kompetenz, eine medizinische Diagnose beiseite zu wischen und eine eigene medizinische Diagnose zu stellen - und "Brustentzündung" ist auch genau das - fehlte ihm. Das zeigt sich alleine schon anhand dessen, dass er die eigentliche medizinische Diagnose nicht verstanden hat, und dem von der Patientin auch angesprochenen medizinischen "Verdacht" nicht weiter nachging.

Wie weit bei dem rest der Behanlung später die Patientin die treibende Kraft war, weiß ich nicht, aber mindestens hier hat er seine Kompetenzen überschritten.
 
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worauf der Heilpraktiker die Dame hingewiesen hat und worauf nicht,bevor er sein Pendel gezückt hat kann ich nicht sagen (weil ich ja nicht dabei war :) ).

Man kann aber jede Menge sonst sagen - eben z.B., dass die Behandlung über Jahre fortdauerte.

Und bei deiner Version des Dachdeckergleichnisses glaubst du ich hätte eine gute Chance vor Gericht? Wohl kaum - jeder Richter würde sich wohl auf den Standpunkt stellen, dass ich ganz und gar selbst für meine durchnässte Sammlung von sehr teuren Gegenständen die jetzt durchnässt und kaputt ist verantwortlich bin, wenn ich mir die "Dichtheit des Daches" auspendeln lasse (und wohl auch an meiner "Dichtheit" zweifeln). Glaube kaum dass ich den "Alternativhandwerker" wegen mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung drankriegen kann, wenn ich sein Schirmwedeln jahrelang gebilligt habe und es die ganze Zeit "getropft hat".

Weiß ich nicht - ich bin kein Jurist. Allerdings nimmt glaube ich mangelnde "Dichtheit" des Kunden dem Anbieter nicht die Verantwortung.
 
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