Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

Richtig. Und während die Medizin nicht steht, sondern sich das medizinische Wissen alle paar Jahre verdoppelt,...

... stehen all die Alternativmethoden mit exakt den gleichen Behauptungen da, wie seit Jahren, wie seit ihrer Entstehung ....
Das ist eine Lüge, es gibt z.B. die Bioresonanz, obwohl ihre Erfinder und Entwickler wie z.B. der Wissenschaftler Dr. Royal Raymond Rife von der herrschenden Wissenschaft aufs Ärgste bekämpft wurden und werden, mit allen Mitteln, wie man auch hier sehen kann.
 
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Das ist eine Lüge, es gibt z.B. die Bioresonanz, obwohl ihre Erfinder und Entwickler von der herrschenden Wissenschaft aufs Ärgste bekämpft wurden und werden


Aufs ärgste bekämpfen? LOL kann man da nur sagen.

Nimm es endlich zur Kenntnis: Niemand in der etablierten Schulmedizin interessiert sich dafür, wenn ein paar spinnerte Hanseln mit diesem Bioresonanzschrott rumspielen. Es ist ein Randphänomen das wirklich niemanden kümmert.
 
Trotzdem kann der Patient abbrechen. Und beim HP wird das nicht anders sein. Ergo ist es sehr wünschenswert, wenn Menschen, wenn sie zum HP gehen, nicht sämtliches Gefühl für die Eigenverantwortung vor der Haustür ablegen.

Wenn ein Heilpraktiker den Patienten schuldhaft falsch oder unzureichend über Behandlungsmethoden, die ER dem Patienten anbietet, informiert und der Patient dem Heilpraktiker das Vertrauen schenkt, das der Heilpraktiker mit seiner Berufsangabe und der Behandlungsübernahme in Anspruch nimmt, dann ist auch allein der Heilpraktiker KRFAFT ÜBERLEGENEN WISSENS verantwortlich, wenn es aufgrund der leichtfertigen oder fehlerhaften oder unvollständigen Auskunft/Beratung zu Schadenseintritten kommt.
 
Wie ist es denn deiner Meinung nach, wenn es bei so einer Konstellation rein um materielle Werte gehen würde? (...)

Interessante Frage. Der Vergleich hinkt allerdings ein wenig in vielerlei Hinsicht.

Gehen wir Dein beispiel mal Schritt für Schritt durch:

Ich habe auf einem Schuppen ein Flachdach (ca. 200 m2), bisher nur Bretter, ich muss es also eindecken, damit das Dach dicht wird. Hole mir Angebote von Fachbetrieben - Trapezblech und/oder Wellbitumen werden vorgeschlagen (Preise pro m2 inkl. Arbeit 18-25 €/m2), ich gehe noch zu einem Folienhändler und frage nach einer günstigen absolut wasserdichten Folie - PET-Noppenfolie wird vorgeschlagen (Preis 1 €/m2) und ich frage wievieles kosten würde, wenn seine Leute mir mein Flachdach damit bekleben würden. Er macht mich darauf aufmerksam dass die Folie nicht dazu gedacht ist Dächer einzudecken und dass er keine Ahnung hat ob das 1 Woche oder 10 Jahre hält - ich sage ich hätte trotzdem gerne einen Preis und da der soviel günstiger ist als die "korrekte Dacheindeckung" bestelle ich die Eindeckung mit Noppenfolie.

Hat der Heilpraktiker hier denn drauf aufmerksam gemacht, dass er mit seiner Diagnose bzw. Behandlung seine Kompetenzen überschreitet bzw. überschreiten könnte?

Jetzt hat der Händler/Handwerker auf meinen Wunsch mein Dach mit "nach üblichen Bauvorschriften" nicht vorgesehenem Material eingedeckt - wenn das nicht hält, soll ich ihn dann klagen (weil er mich unbedingt an einen konzessionierten und dafür ausgebildeten Dachdeckerbetrieb hätte verweisen müssen)? Oder denkst du doch eher ich bin selbst Schuld wenn ich einen materiellen Schaden davon habe (weil mir der konzessionierte Dachdecker ja gesagt hat was nach gängigem baulichen Wissen auf so ein Dach drauf muss, damit es dicht bleibt)?

Dein Handwerker hat eine einmalige Aktion ausgeführt. Der Heilpraktiker in dem Fall hat über Jahre behandelt.

Desweiteren übernimmt der Handwerker nicht a priori Verantwortung für den Inhalt Deines Schuppens, wenn er Deine Wünsche erfüllt. Wenn er irgendwie deutlich machen würde, dass er glaubt, dass durch seine Handlung der Innenraum des Schuppens trocken bleibt, so könntest Du ihn m.M.n. für diese Behauptung zur Rechenschaft ziehen.

Ich versuche mal Dein konkretes Beispiel so zu erzählen, dass der Vergleich weniger hinkt:
Du hast in Deinem für Regen undichten Schuppen eine Sammlung von sehr teuren Gegenständen, die tunlichst nicht nass werden sollten.
Du gehst also zu einem Dachdecker hin und holst Dir einen Vorschlag ein. Der sagt: "Klar, da muss Trapezblech und/oder Wellbitumen drauf. Das kostet XXXX Euro."
Da Du aber nicht nur auf die Meinung eines Schuldachdeckers zählst, holst Du Dir eine Zweitmeinung eines "alternativen Handwerkers" ein. Dem sagst Du: "Der Schuldachdecker sagte, das Dach könnte in der aktuellen Form undicht sein, und schläge z.B. Trapezblech vor. Hier sind die technischen Unterlagen und kosten-Voranschläge, die er mir gemacht hat."
Der Alternativhandwerker schaut einmal kurz drauf und meint: "Hm... das verstehe ich alles nicht. Ich schau mir das mal selbst an."
Er geht zum Schuppen, holt ein Pendel raus, pendelt ein wenig, und kommt dann zurück: "Ihr aktuelles Dach ist nicht undicht. Ich muss nur alle paar Tage mit dem Regenschirm magisch wedeln, das aktiviert die Selbstschließungskräfte des Daches... dann sollten ihre Wertsachen trocken eigentlich bleiben."
Du bist begeistert, dass es da eine sanfte alternative Dach-Abdichtungsmethode gibt, und willigst ein.
Mit dem Herbst kommen dann aber immer stärkere Regengüsse. Du siehst, dass Deine Wertsachen feucht werden... der Handwerker sieht es auch - er kommt ja alle paar Tage mal vorbei und wedelt mit dem Schirm - ... aber keiner von Euch kommt auf die Idee, dass Regenschirm-Wedeln wohl das Wasser doch nicht effektiv abhält, durch die Löcher im provisorischen Dach zu tropfen.

Verstehst Du die Unterschiede?
 
Der Heilpraktiker MUSS seine Patienten VOLLUMFÄNGLICH über die von ihm angebotenen Therapien INFORMIEREN! Wenn seine Methodik also beispielsweise jedweder wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, HAT ER DAS DEM PATIENTEN EXPLIZIT MITZUTEILEN! Auch auf Risiken, negative Nebeneffekte und dergleichen muss er hinweisen, ebenso auf Grenzen! Der Heilpraktiker(!) ist derjenige, der die besondere Sachkunde und damit auch das ÜBERLEGENE WISSEN besitzt - und NICHT der Patient. Eine Verantwortlichkeit für eine Fehlbehandlung kann also mit dem überlegenen Wissen des Heilpraktikers begründet werden - und ebenso mit dem Vertrauen, das er mit seiner Berufsangabe und der Behandlungsübernahme in Anspruch nimmt.

PS: Hier wurde mehrmals geäußert: "Der Patient hat das Recht, eine Therapie abzubrechen." In ERSTER LINIE hat ein Patient meiner Ansicht nach das Recht, dass EINE ORDENTLICHE THERAPIE samt Aufklärung und Beratung usw. stattfindet!

Erstens.... du brauchst hier nicht herumzubrüllen.

Zweitens... Woher willst du wissen, ob der HP die Frau nicht vollumfänglich informiert hat? Woher willst du wissen, dass er seiner Patientin/Klientin nichts mitgeteilt hat? Die Frau hat sich gegen eine schulmedizinische Behandlung entschieden, sich dagegen gewehrt. Was machst du? Drehst einfach rum und machst ein 100%iges Verschulden des HPs draus.

Auch wenn es dir nicht passt.... der Patient hat trotzdem das Recht zu entscheiden, welche Therapie er in Anspruch nehmen will und welche nicht.

Und jetzt verschon mich bitte mit deinem Kasernenton. Danke.
 
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Ein Heilpraktiker darf nicht Pendeln als Diagnosemittel für eine Krebsdiagnose verkaufen. Ein Arzt übrigens auch nicht.

Offenbar (auch laut Aussagen hier im Forum) ist das Pendeln bei HPs eine durchaus gängige Praxis zur Diagnoseerstellung. Da brauchts kein Verkaufen, das kann jeder Patient/Klient sehen.
 
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