Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

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Das habe ich auch nicht behauptet. Nichtsdestotrotz wird hier so getan, als sei der HP der einzig Schuldige

Nein, aber der einzige, der belangt werden kann. Die Frau hat ja schon die Folgen selbst zu tragen.

- klar, einen Sündenbock braucht man ja schliesslich, gell? Da kann der Patient/Klient sich noch so sehr wehren gegen Schulmedizin (und damit alles selber kaputt machen), der HP muss mit aller Macht gelyncht werden. :rolleyes:

Der HP muss sich immernoch seiner Kompetenzen bewusst sein.

Das kritisiere ich auch. Richter darf entscheiden, wie schwer dieser Fehler des Nichtverstehens wiegt.

Es wirft jedenfalls ein ziemlich schlehtes Licht auf sein Fachwissen.
 
Nein, aber der einzige, der belangt werden kann. Die Frau hat ja schon die Folgen selbst zu tragen.

Es ist immer die Frage und wahrscheinlich vom Einzelfall abhängig, inwieweit man einwenden kann, dass ein Patient, der sich in medizinischer Behandlung befindet, sich selbst gegenüber fahrlässig handelt, wenn er fragwürdige Diagnosen und Therapien vom medizinischen Behandler unkritisch annimmt/durchführt. Dennoch gilt immer: Nur, weil ich mein Fahrrad über Nacht unabgeschlossen in der Auffahrt stehen lasse, impliziert dies nicht, dass ein Anderer es stehlen darf.
 
Nein, aber der einzige, der belangt werden kann. Die Frau hat ja schon die Folgen selbst zu tragen.



Der HP muss sich immernoch seiner Kompetenzen bewusst sein.



Es wirft jedenfalls ein ziemlich schlehtes Licht auf sein Fachwissen.


Juristen sind am Wort. Da braucht's keine Möchtegerns.
 
Das glaube ich nicht.

Der Heilpraktiker MUSS seine Patienten VOLLUMFÄNGLICH über die von ihm angebotenen Therapien INFORMIEREN! Wenn seine Methodik also beispielsweise jedweder wissenschaftlicher Grundlage entbehrt, HAT ER DAS DEM PATIENTEN EXPLIZIT MITZUTEILEN! Auch auf Risiken, negative Nebeneffekte und dergleichen muss er hinweisen, ebenso auf Grenzen! Der Heilpraktiker(!) ist derjenige, der die besondere Sachkunde und damit auch das ÜBERLEGENE WISSEN besitzt - und NICHT der Patient. Eine Verantwortlichkeit für eine Fehlbehandlung kann also mit dem überlegenen Wissen des Heilpraktikers begründet werden - und ebenso mit dem Vertrauen, das er mit seiner Berufsangabe und der Behandlungsübernahme in Anspruch nimmt.

PS: Hier wurde mehrmals geäußert: "Der Patient hat das Recht, eine Therapie abzubrechen." In ERSTER LINIE hat ein Patient meiner Ansicht nach das Recht, dass EINE ORDENTLICHE THERAPIE samt Aufklärung und Beratung usw. stattfindet!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das gibt einem Anbieter aber nicht a priori alle möglichen Rechte.



Naja, er wusste zumindest, was die Patientin ihm erzählt hat. Also, dass in dem Fall schon Krebs erwähnt wurde, war ihm schon bekannt, auch, wenn er die ärztlichen Unterlagen nicht verstanden hat.
Wie ist es denn deiner Meinung nach, wenn es bei so einer Konstellation rein um materielle Werte gehen würde? Konkretes Beispiel: Ich habe auf einem Schuppen ein Flachdach (ca. 200 m2), bisher nur Bretter, ich muss es also eindecken, damit das Dach dicht wird. Hole mir Angebote von Fachbetrieben - Trapezblech und/oder Wellbitumen werden vorgeschlagen (Preise pro m2 inkl. Arbeit 18-25 €/m2), ich gehe noch zu einem Folienhändler und frage nach einer günstigen absolut wasserdichten Folie - PET-Noppenfolie wird vorgeschlagen (Preis 1 €/m2) und ich frage wievieles kosten würde, wenn seine Leute mir mein Flachdach damit bekleben würden. Er macht mich darauf aufmerksam dass die Folie nicht dazu gedacht ist Dächer einzudecken und dass er keine Ahnung hat ob das 1 Woche oder 10 Jahre hält - ich sage ich hätte trotzdem gerne einen Preis und da der soviel günstiger ist als die "korrekte Dacheindeckung" bestelle ich die Eindeckung mit Noppenfolie. (Unter dem Aspekt, wenn sie 2 jahre hält sind 10x Noppenfolie immer noch günstiger al 1x Trapezblech). Jetzt hat der Händler/Handwerker auf meinen Wunsch mein Dach mit "nach üblichen Bauvorschriften" nicht vorgesehenem Material eingedeckt - wenn das nicht hält, soll ich ihn dann klagen (weil er mich unbedingt an einen konzessionierten und dafür ausgebildeten Dachdeckerbetrieb hätte verweisen müssen)? Oder denkst du doch eher ich bin selbst Schuld wenn ich einen materiellen Schaden davon habe (weil mir der konzessionierte Dachdecker ja gesagt hat was nach gängigem baulichen Wissen auf so ein Dach drauf muss, damit es dicht bleibt)?
 
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