Lichtpriester
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Wie alt die Krebsdiagnose war, als sie der HP zu Gesicht bekam.![]()
Ach so, dann schreib doch, was du meinst.
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Wie alt die Krebsdiagnose war, als sie der HP zu Gesicht bekam.![]()
Ich habe den Satz von dir mit der Diagnose von dir direkt darüber zitiert. Aber jetzt hat es sich ja geklärt.Ach so, dann schreib doch, was du meinst.![]()
Das habe ich auch nicht behauptet. Nichtsdestotrotz wird hier so getan, als sei der HP der einzig Schuldige
- klar, einen Sündenbock braucht man ja schliesslich, gell? Da kann der Patient/Klient sich noch so sehr wehren gegen Schulmedizin (und damit alles selber kaputt machen), der HP muss mit aller Macht gelyncht werden.![]()
Das kritisiere ich auch. Richter darf entscheiden, wie schwer dieser Fehler des Nichtverstehens wiegt.
Nein, aber der einzige, der belangt werden kann. Die Frau hat ja schon die Folgen selbst zu tragen.
Nein, aber der einzige, der belangt werden kann. Die Frau hat ja schon die Folgen selbst zu tragen.
Der HP muss sich immernoch seiner Kompetenzen bewusst sein.
Es wirft jedenfalls ein ziemlich schlehtes Licht auf sein Fachwissen.
Aber, wenn ich sein Pendeln nunmal glaubwürdiger finden würde?
Das darf die Patientin, der Heilpraktiker darf es aber nicht anbieten.
Das glaube ich nicht.
Wie ist es denn deiner Meinung nach, wenn es bei so einer Konstellation rein um materielle Werte gehen würde? Konkretes Beispiel: Ich habe auf einem Schuppen ein Flachdach (ca. 200 m2), bisher nur Bretter, ich muss es also eindecken, damit das Dach dicht wird. Hole mir Angebote von Fachbetrieben - Trapezblech und/oder Wellbitumen werden vorgeschlagen (Preise pro m2 inkl. Arbeit 18-25 €/m2), ich gehe noch zu einem Folienhändler und frage nach einer günstigen absolut wasserdichten Folie - PET-Noppenfolie wird vorgeschlagen (Preis 1 €/m2) und ich frage wievieles kosten würde, wenn seine Leute mir mein Flachdach damit bekleben würden. Er macht mich darauf aufmerksam dass die Folie nicht dazu gedacht ist Dächer einzudecken und dass er keine Ahnung hat ob das 1 Woche oder 10 Jahre hält - ich sage ich hätte trotzdem gerne einen Preis und da der soviel günstiger ist als die "korrekte Dacheindeckung" bestelle ich die Eindeckung mit Noppenfolie. (Unter dem Aspekt, wenn sie 2 jahre hält sind 10x Noppenfolie immer noch günstiger al 1x Trapezblech). Jetzt hat der Händler/Handwerker auf meinen Wunsch mein Dach mit "nach üblichen Bauvorschriften" nicht vorgesehenem Material eingedeckt - wenn das nicht hält, soll ich ihn dann klagen (weil er mich unbedingt an einen konzessionierten und dafür ausgebildeten Dachdeckerbetrieb hätte verweisen müssen)? Oder denkst du doch eher ich bin selbst Schuld wenn ich einen materiellen Schaden davon habe (weil mir der konzessionierte Dachdecker ja gesagt hat was nach gängigem baulichen Wissen auf so ein Dach drauf muss, damit es dicht bleibt)?Das gibt einem Anbieter aber nicht a priori alle möglichen Rechte.
Naja, er wusste zumindest, was die Patientin ihm erzählt hat. Also, dass in dem Fall schon Krebs erwähnt wurde, war ihm schon bekannt, auch, wenn er die ärztlichen Unterlagen nicht verstanden hat.
Das glaube ich nicht.