Pendel mehr vertraut als Medizin => tot

Joey

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ursprünglich mal Hamburg
http://www.kleinezeitung.at/kaernte..._Pendel-gegen-Krebs_Heilpraktiker-vor-Gericht

Eine Frau bekommt die medizinische Diagnose Brustkrebs. Sie will eine weietre Meinung einholen und geht zum Heilpraktiker. Der pendelt aus, sie hätte eine Brustentzündung, und verschreibt Globuli dagegen. Eine medizinische Behandlung blieb aus, und die Patientin starb.

Nun ist der Heilpraktiker vor Gericht.

Ich will hier NICHT allgemein gegen Heilpraktiker bzw. Anbieter "alternativer Heuilmethoden" herziehen, sondern NUR über diesen Fall reden.

Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?
Meiner Ansicht nach NEIN

Hätte er seine Patientin stärker zu einer medizinischen Therapie raten sollen? Von mir aus auch parallel zu seinen Globuli?
Meiner Ansicht nach JA

Wenn Pendeln und Evidenzbasierte Medizin zu verschiedenen Diagnosen führen. Welcher Diagnose ist mehr zu vertrauen?
Meiner Ansicht nach STARK der medizinischen.

Gehört der Heilpraktiker bestraft?
Meiner Ansicht nach: Wie bei jedem Angeklagten gilt zuerst die Unschuldsvermutung, und es muss genau geprüft werden, ob er strafrechtlich relevant gehandelt hat. Er hat zwar meiner Ansicht nach FALSCH gehandelt, aber, ob das strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, hängt von den Gesetzen ab, die ich im genauen Wortlaut nicht kenne. Ob und wie er betraft wird, kann und will ich also nicht beurteilen, wobei ich mir mindestens Berufsverbot wünschen würde.
 
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Aus einem anderen Thread hier rüber zitiert:

Ich würde mir immer eine schulmedizische Diagnose einholen, noch besser zwei oder mehrere, wenn ich mittels Alternativer Methode eine Krankheit finde und natürlich auch verschiedene Heilmethoden in Erwägung ziehen, aber sichere Heilung kann mir letztlich keiner garantieren.
Sonst würden ja nicht soviele Menschen im Krankenhaus sterben. Da steht dann ja auch nicht jeder Todesfall der Zeitung, mit dem Zusatz, dass vielleicht eine alternative Methode vielleicht besser gewesen wäre.

Wäre eine andere Methode denn besser gewesen? Wenn eine Methode irgendwie besser als die evidenz- und wissenschaftsbasierte medizin arbeitet, so wäre das auch kein Problem, das reproduzierbar und methodisch hochwertig zu belegen.

Und die Studienlage zu diversen Methoden (Menge und Qualität der Belege etc.) wird von medizinischen Forschern - z.B. in der Cochrane Collaboration - wieder und wieder bewertet.
 
Wäre eine andere Methode denn besser gewesen?
Der Mensch ist kein Auto und du auch nicht, nicht alles ist immer reproduzierbar und für jeden gleich. Es ist ja schön, wenn du nur der Wissenschaft vertraust, aber auch das könnte dich ins Grab bringen, wenn eine Krankheit nicht in der Norm verläuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat der Heilpraktiker korrekt ge- und behandelt?
Meiner Ansicht nach NEIN
Der Heilpraktiker hat natürlich vom Gesetz her falsch gehandelt. Ob die Patientin durch eine medizinischen Therapie gerettet werden hätte können, weiß man nicht mit Sicherheit, das weiß niemand. Wieviele sterben denn an oder trotz Chemotherapie?
 
Der Mensch ist kein Auto, nicht alles ist immer reproduzierbar und für jeden gleich.

Richtig. Es geht allerdings darum, die Wahrscheinlichkeit des Erfolges zu erhöhen. Und eine methode, die was taugt, erhöht eben diese Wahrscheinlichkeit, und kann das auch zeigen. Und das reproduzierbar - dass in verschiedenen Studien unabhängig voneinander die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht wurde.

Wieso sollte eine Methode, die in eienr Testreihe eben nicht besser wirkt als eine Scheinmethode, plötzlich in Einzelfällen wirksam sein? Und wie soll man herausfinden, wann sie wirksam ist und wann nicht? Falls jetzt das Schlagwort "Erfahrungen" kommt, muss der behandler also schonmal einen ähnlich gestricken Fall vorher gehabt haben, von dem er die Erfahrung übertragen will in der Annahme, dass es auch hier wirken wird. Da hätten wir schonmal Reproduzierbarkeit von Einzelfällen.

Es gibt dann noch verschiedene Einflussfaktoren - Indikationen und Kontra-Indikationen - die für bzw. gegen die Anwendung einer Behandlung sprechen. Auch die kann man untersuchen, die Patienten entsprechend differenziweren und verschiedene methoden anwednen, und erhöht so weiter die gesamte Erfolgsaussicht.

Die einzelnen Methoden dabei müssen in der evidenz- und wissenschaftsbasierten Medizin aber immernoch jeweils gut getestet und wissenaschaftlich plausibel sein.
 
Aber man muss auch sagen: Der Frau war bereits Ende 2008 im Krankenhaus Brustkrebs diagnostiziert worden, also vor 8 Jahren. Ärzte rieten ihr seinerzeit zur Brustentfernung.

Keiner weiß
, ob sie überhaupt noch 8 Jahre gelebt hätte und der Krebs mit der Brustentfernung weggewesen wäre. Im Artikel steht auch nicht, welcher Krebs es war. Wenn sie mit der Entfernung noch 8 Jahre gelebt hätte, würde man eventuell wie sooft sagen:

Die Schulmedizin hat ihr Leben immerhin um 8 Jahre verlängert.

"Der Heilpraktiker unterließ es, die Frau über ihre tatsächliche Erkrankung aufzuklären und an kompetentes Personal zu verweisen“, steht in der Anklage.
Warum sollte er sie aufklären? Vielleicht hat er den Krebs ja nicht gesehen und
sie hatte doch die schulmedizinische Diagnose. Man könnte jetzt auch sagen:

Der Heilpraktiker hat ihr Leben immerhin um 8 Jahre verlängert.

Aber ich weiß, das darf man nicht, nicht einmal denken darf man das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Es geht allerdings darum, die Wahrscheinlichkeit des Erfolges zu erhöhen. Und eine methode, die was taugt, erhöht eben diese Wahrscheinlichkeit, ....
Das stimmt nur bedingt:
Es gibt allgemeine Methoden, die für die breite Masse die Wahrscheinlichkeit des Erfolges erhöht.
Dann gibt es auf den einzelnen Menschen zugeschnittene Methoden, deren Erfolg man aber nicht auf die Masse anwenden oder beweisen kann.

Das bedeutet: Dir hilft vielleicht bei Krebs eine Chemotherapie und xx % der Menschen auch.
Einem anderen hilft aber Handauflegen und Yoga besser, manchen Sport und eine Scheidung und der dritte schwört auf Entgiftung und Parasitenbekämpfung mit Bioresonanz.
Das ist doch individuell verschieden, was helfen kann.
Es nutzt dir keine Methode, wenn sie 60 % hilft, gerade dir aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Aber man muss auch sagen: Der Frau war bereits Ende 2008 im Krankenhaus Brustkrebs diagnostiziert worden, also vor 8 Jahren. Ärzte rieten ihr seinerzeit zur Brustentfernung.

Keiner weiß
, ob sie überhaupt noch 8 Jahre gelebt hätte und der Krebs mit der Brustentfernung weggewesen wäre. Im Artikel steht auch nicht, welcher Krebs es war. Wenn sie mit der Entfernung noch 8 Jahre gelebt hätte, würde man eventuell wie sooft sagen:

Die Schulmedizin hat ihr Leben immerhin um 8 Jahre verlängert.

"Der Heilpraktiker unterließ es, die Frau über ihre tatsächliche Erkrankung aufzuklären und an kompetentes Personal zu verweisen“, steht in der Anklage.
Warum sollte er sie aufklären? Vielleicht hat er den Krebs ja nicht gesehen und
sie hatte doch die schulmedizinische Diagnose. Man könnte jetzt auch sagen:

Der Heilpraktiker hat ihr Leben immerhin um 8 Jahre verlängert.

Aber ich weiß, das darf man nicht, nicht einmal denken darf man das.

Die Frau ist 2013 gestorben, also schon 5 Jahre nach der Diagnose.

Und man sagt auch nicht, die Medizin hätte das Leben der Frau um X Jahre verlängert, als wäre der Zeitpunkt der Diagnose der natürliche Todeszeitpunkt ohne Therapie.

Es ist richtig, dass man nicht sagen kann, ob die Frau noch leben würde, wenn sie sich einer medizinischen Behandlung unterzogen hätte.

Man kann aber Chancen angeben - je nach Krebsart und Stadium - dass sie noch leben würde. Und, dass eine "alternative Heilmethode" erheblich bessere Chancen geliefert hätte (oder hat), ist sehr zweifelhaft (mangels wissenschaftlicher Plausibilität und Belegen) - zumal der Heilpraktiker ja nicht von Krebs als Diagnose ausging. Damit ist schonmal sehr naheliegend, dass die behandlung des Heilpraktikers nicht besser oder gleich gut war, wie die medizinische Therapie gewesen wäre.
 
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