Hier irrst du, wenn es sich um eine Straftat handelt
Grundsätzlich wird Prozesskostenhilfe nicht in Strafsachen gewährt. Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen daher vor der Frage, ob ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vorliegt. Dann besteht die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellen zu lassen.
@Marlen1985
Es ist tatsächlich eine erste Sache, das Schlechtmachen oder Beleidigen auch noch öffentlich zu gemacht hat erste Konsequenzen.
Aber soweit muss es ja nicht kommen, zeigen aufrichtige Reue und entschuldige dich, der Rat von
@Tolkien ist Gold wert. Dir bricht kein Zacken aus der Krone.
Und hier dich aufreiben zu schauen ob du unterlegen bist oder doch gewinnen kannst hilft dir nicht. Du schürst nur weiter einen Machtkampf. Das was du aussendest bekommst du zurück.
Du beschwerst dich so oft, dass du gemobbt wirst, aber schaue mal genau hin, ob du auch immer so ein Unschuldslamm bist.
Den Kampf hast du jetzt schon verloren, weil du ihre Kinder beleidigt hast.