Trotzkopf
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Alles klar.Hier irrst du, wenn es sich um eine Straftat handelt
Grundsätzlich wird Prozesskostenhilfe nicht in Strafsachen gewährt. Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen daher vor der Frage, ob ein Fall sogenannter notwendiger Verteidigung vorliegt. Dann besteht die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellen zu lassen.
Dass Beleidigungen als Straftaten gelten und davon ausgenommen sind, war mir nicht bekannt bzw. stecke ich nicht so tief in der Materie.

