L
lebensrausch
Guest
das ist weder Polemik noch beleidigung... es gibt gute Gründe, warum gedanken nicht verfolgt werden und werden können und werden dürfen, sondern nur Strafbare Handlungen Gerichtsfähig sind... das ist eine Lehre der Geschichte, die genug blut vergossen hat durch Institutionen, die "von der Norm abweichende" Gedanken verfolgt haben....
Dieser unterschied zwischen Verfolgung von "Gedankenverbrechen" und Strafbarer Handlung macht immerhin das Europäische Rechtsverständniss aus... und davon abzuweichen heisst der Willkür, Inquistion, Folter, Vorverurteilung usw Platz zu machen
und dass ist in meinen Augen ein Schlimmeres Verbrechen als Sexuellen Missbrauch, weil sich dieses Verbrechen auf die Gesammte Gesellschaft auswirkt und oft eine Blutgetränkte Geschichte hinterlässt
stichworte dazu, eben
- Inquisition
- KGB
- GESTAPO
- 1984
lG
FIST
Ich gebe dir absolut recht, was die 'Verfolgung von Gedanken' anbelangt. Die Gedanken sind frei. Ich war zum Beispiel am Samstag auf der Demo gegen das geplante Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg. Ich will auch nicht immer und überall gefilmt, abgehört, verfolgt werden. Und selbstverständlich wird gerade mit dem sensiblen Thema Kindesmissbrauch oder mit der Angst vor Terrorismus 'gespielt', um immer mehr Freiheitsrechte. einzuschränken.
http://de.youtube.com/watch?v=Diq6TAtSECg
Mir geht es HIER um Täter. Und das ist ja auch die eigentliche Frage hier, wenn ich mich an den Anfang richtig erinnere. Kindesmissbraucher müssen meiner Meinung nach strafrechtlich verfolgt werden, so sehe ich das. Und Kindesmissbrauch darf meines Erachtens auch nicht verjähren, schon allein deshalb, weil viele erst nach Jahren, Jahrzehnten überhaupt erst in der Lage sind, Anzeige zu erstatten. Und - mit dieser Materie kenne ich mich aus, glaub's mir.