In diesem Belang stehe ich hinter Merkels Reaktion auf die Begebenheiten. Sie hat aber für mich nicht wirklich etwas mit dem Sachverhalt B./E. zu tun. Lediglich die Majestätsgeschichte hat sie praktisch abgewiesen, desweiteren Verständnis dafür geäussert, dass dieses Gedicht als so massive Beleidigung aufgefasst werden kann, dass der zivile Rechtsweg ohne weiteres bemüht werden könnte und darauf verwiesen. Und egal wie man nun zu E. steht, es ist unbestreitbarer Fakt und B. wusste es.
Juristisch dürfte es interessant sein, ob Satire aufzeigen darf, "dass man in einem Rechtsstaat kein Kind ermorden darf, indem sie ein Kind ermordet bzw. regelrecht abschlachtet"....
DAS ist ja Gegenstand seiner Satireeinlage gewesen, Hagall. Es ging kein bisschen darum, "Türkenbeschimpfer" oder "Erdogan-Hasser" aufs Bockshorn zu nehmen, sondern schlicht darum, Erdogan und seinem despotischen Geschrei nach Zensur in aller Welt und letztlich auch schlicht seiner Gewaltherrschaft die Grenzen aufzuzeigen, ihm einen "demokratischen, rechtsstaalichen" Riegel vorzuschieben., seine Anwandlungen der Lächerlichkeit freizugeben.
Böhmermann hat zwar die Form der Türken und Erdogan-Hasser gewählt wohl wahr...., ABER um Erdogan zu erklären, dass er in genau solch einem Fall lauthals Zensur schreien dürfte und von rechtswegen sogar recht bekäme. Wobei die Notwendigkeit das jemandem so drastisch erklären zu müssen, weil er krankhaft alle Kritik, ob nun satirisch oder journalistisch dargebracht, strafrechtlich verfolgt sowie der "Genuss" E. hier verbal im Imperativ der Negierungn (DAS darf man nicht ) eine Abreibung sondergleichen verabreichen zu können den tatsächlichen Gegenstand der Satire bilden, wie gesagt.
Finde ich jetzt ziemlich schizophren, wenn er nun ein solches Ausweichmanöver starten sollte, vonwegen, er hätte Türkenhasser verballhornt... (habe deinen Link noch nicht gelesen).
Grösse wäre es, auch sinnstiftend und konseuquent in der Sache, wenn die Sau sich hier freiwillig selbst zur Schlachtbank führte und willig und gerne blutete, demonstrativ. Ich meine, ausser einer bezahlbaren Geldstrafe und eine formelle Rüge dürften wohl kaum Konsequenzen zu erwarten sein. Allerdings, wenn er so rumeiert... wer weiss....