polarfuchs
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im österreichischen Ärztegesetz gilt folgendes:
Rechtsvorschrift für Ärztegesetz 1998, Fassung vom 15.08.2013
§ 49. (1) Ein Arzt ist verpflichtet, jeden von ihm in ärztliche Beratung oder Behandlung übernommenen Gesunden und Kranken ohne Unterschied der Person gewissenhaft zu betreuen. Er hat sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme der Ärztekammern in den Bundesländern oder der Österreichischen Ärztekammer oder im Rahmen anerkannter ausländischer Fortbildungsprogramme fortzubilden und nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften und der fachspezifischen Qualitätsstandards, insbesondere aufgrund des Gesundheitsqualitätsgesetzes (GQG), BGBl. I Nr. 179/2004, das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden zu wahren.
Die gesamte Fragestellung zur Geistheilung basiert auf der stillschweigenden (aber eigentlich durch nichts gerechtfertigten) Annahme des Primats des Geistes über den Körper.
Als ob der Körper nur ein Vehikel oder Gefäß für einen von ihm unabhängigen Geist sei der noch dazu das uneingeschränkte Hausrecht genießt.
Die Vorstellung, dass die Psyche bzw. der Geist das Ergebnis neuronaler Aktivitäten eines hochkomplexen lebenden Organismus ist scheint großes Kränkungspotential zu besitzen.
Der überwältigende Teil unserer Körperfunktionen ist unserem Bewusstsein nicht, oder nur eingeschränkt zugänglich. Was auch Sinn macht, da wir sonst für unser Alltagsleben keine Ressourcen mehr hätten. Wir entscheiden bei vielen Aktivitäten eigentlich nur über das WOLLEN, über das WIE (gemeint ist der genaue Ablauf im Körper) entscheiden wir praktisch nie.
Das Wissen über das WIE wird von forschenden Wissenschaftlern dem Körper mühsam abgerungen. Mit diesem Wissen werden, ebenso mühsam, Behandlungsmethoden erforscht.
All das scheint vielen esoterisch Interessierten zu banal zu sein. Neben dem inflationären Gebrauch von Begriffen wie Energie und Blockaden scheint es, als ob vertieftes Wissen über grundlegende körperliche und psychische Funktionen überflüssig sei. Unter Berufung auf kosmische Verbindungen und (ur)altes Wissen ist dann alles möglich - selbst Telefon-Reiki.
Da im Reich der Esoterik die Geistheilung als gegeben angesehen wird, müssen sich deren Protagonisten auch Fragen zum Wirksamkeitsnachweis gefallen lassen. Zur Unterscheidung von Wirksamkeit und Wunschdenken hat sich über viele Jahre ein Bündel an Vorgehensweisen etabliert, welches sich auch problemlos für den oben genannten Bereich adaptieren läßt. Aber in keiner seriösen Studie kann eine überzufällige Wirkung nachgewiesen werden (siehe Anfrage Wissenschaftliche Studien zu Reiki, Kinesiologie ).
Geistheilung, Reiki und all diese energetischen Behandlungen werden von wissenschaftlich basierten Menschen (Forscher, Mediziner, Laien) nicht anerkannt, weil es dafür KEINERLEI Evidenzen gibt die Mehrzahl von Anekdote ist nun mal Anekdoten, und nicht Fakten.
Zum Thema Spontanremission gibt es eine gute Überblicksabreit von 2001
(WWW)synergetik.net/Spontanr102001.doc%20.pdf
Ich möchte die konventionelle Medizin nicht hochstilisieren, auch hier gibt es Technokraten und Fehlleistungen. Aber eine realistische Chance auf nachhaltige Zustandsverbesserung bei einer Erkrankung, die über einen einfachen Schnupfen hinausgeht, habe ich nun mal bei der hier so gebashten Schulmedizin.
Wie immer ein toller Beitrag, Kallisto. Schade, dass der so scheinbar ungehört hier untergegangen ist. Möglicherweise einfach zu lang für manche Aufmerksamkeitsspanne.