Joey
Sehr aktives Mitglied
Ich möchte die Frage an dich zurückgeben. Was sagst du zu diesen Studien? Wie sollte man deiner Meinung nach darauf reagieren?
Diese Studien sind mir bekannt, und ich gebe Dir in folgendem Recht:
Ich möchte keine Ehrenmorde, keine Morddrohungen an "Abtruennige", keine Mädchen-Beschneidung (was allerdings keine typisch moslimische Tradition ist) etc. - d.h. keine Menschenrechtsverletzungen - in Europa und am allerliebsten gar nicht auf der Welt haben.
Und dass es - auch in Europa - diverse Fundamentalisten auch unter den Islamlehrern gibt, die die Menschenrechte am liebsten umschreiben wuerden, kann und will ich nicht bestreiten.
Aber man wird das nicht aus Europa (und erst recht nicht weltweit) verbannen, wenn man sinngemäss sagt: "Wirst Du das bleiben lassen? Wenn nicht, kommst Du hier nicht rein." (wobei ich der Allgemeinfrage an alle Menschen, wenn es nicht die Möglichkeit der Luege gäbe, durchaus etwas abgewinnen kann).
Was mich an Deiner Forderung am meisten stört, ist aber das "jeden Moslem". Warum nicht auch jeden Juden, jeden Hindu, jeden Atheisten etc.? Fundamentalisten, die aus welchen Gruenden auch imer die Menschenrechte fuer nichtig halten, gibt es in jeder Weltanschauungs-Richtung (in einigen sogar weitaus mehr als die etwa 20% - 30% in der Sudie).
Zu Deiner Frage, wie man dem meiner Meinung nach begegnen sollte: So wie jeder Starftat. Es gibt den rechtlichen Grundsatz "unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist". Mit der Einwanderungsfrage an bestimmte Menschen einer Gruppe wird meiner Meinung nach dieser Grundsatz gebrochen: "Du bist Moslem, also haben wir Dich schonmal mehr im Verdacht, dass Du eine Straftat begehen wirst." Zumal man den etwa 70% - 80% der Moslems, die liberal eingestellt sind, damit nicht gerecht wird.
Ein Moslem, der zwar fuer z.B. Ehrenmorde ist, aber niemals einen durchfuehrt oder andere dazu anstiftet, ist mir hier in Europa ziemlich egal. Seine Gedanken gehen nur ihn etwas an. Ueber Gedanken hat sich niemand ein Urteil zu erlauben; nur ueber Taten und Äusserungen.
Menschenrechtsverletzungen sind Straftaten, und auch als solche zu behandeln, unabhängig, ob sie aus religiösen oder anderen Motiven heraus geschehen.