Hauskauf, Ja / Nein?

Das sind vielleicht Formulierungen....

Ich würde es so verstehen, das die Person das Haus bekommt, welche das höchste Gebot abgibt. Aber eigentlich eh klar :D Sollte die Spanne zwischen Höchstbieter und dem zweithöchsten Bieter mehr als 2.000,00 € betragen braucht der Höchstbieter nicht die volle Summe seines Mehrgebots bezahlen.. "lediglich" diese 2.000,00 €.

Keine Gewähr auf Richtigkeit... :D
Dass ist eine interessante Idee...
Könnte sein; Ja.
 
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Ich habe mir gerade die Mail mit der Aufforderung des Höchstgebietes noch einmal durchgelesen.

Versteht einer den blau markierten Satz?
Soll das neue Gebot mind 2tsd€ mehr betragen?
Kann das Höchstgebot doch überboten werden, wenn man 2tsd€ mehr bezahlt (dann ist das Bieterverfahren Unsinn und der Satz, dass der Höchstbietende den Zuschlag erhält, eine Lüge)?
Anhang anzeigen 157500
es ist nur ein Ausschnitt aus dem Schreiben, möglich das irgendwo etwas steht was hier wieder entgegenwirken könnte.
und einschränkt.

verstehen tue ich es so, das der Höchstbietende mindestens 2000E mehr zahlen muss wie der zweithöchste,
auch wenn er höher geboten hat.
 
Kennst du denn die Höhe des Gegenangebotes ? Ist es nicht legitim, das vom Makler zu erfahren ? Das würde ich transparent nennen.
Die Höhe des Gegenangebotes kenne ich nicht. Der Stichtag kommt erst noch und da kam der Baumangel dazwischen.

Ich, für meinen Teil, fände es auch transparent die anderen Summen zu kennen. Ob sowas legitim ist, weiß ich nicht.

Da es sich aber um ein Bieterverfahren handelt, möchte man ja gerne den höchsten Preis aushandeln - dass könnte man nicht, wenn die anderen Gebote bekannt sind. Schließlich soll ja jeder für sich ein Angebot machen.
 
es ist nur ein Ausschnitt aus dem Schreiben, möglich das irgendwo etwas steht was hier wieder entgegenwirken könnte.
und einschränkt.
Vorher steht nur, dass es zu einem Bieterverfahren kommt und man sein Höchstgebot abgeben soll.
verstehen tue ich es so, das der Höchstbietende mindestens 2000E mehr zahlen muss wie der zweithöchste,
auch wenn er höher geboten hat.
Ah... So wie @Sonne25 auch vermutet hat.
Dankeschön.
 
Ich habe mir gerade die Mail mit der Aufforderung des Höchstgebietes noch einmal durchgelesen.

Versteht einer den blau markierten Satz?
Soll das neue Gebot mind 2tsd€ mehr betragen?
Kann das Höchstgebot doch überboten werden, wenn man 2tsd€ mehr bezahlt (dann ist das Bieterverfahren Unsinn und der Satz, dass der Höchstbietende den Zuschlag erhält, eine Lüge)?
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@Schafgarbe

Ich verstehe es so das wohl momentan ein Gleichstand im Gebotspreis herrsch.(Parität)

Jetzt sollst du eine krumme Summe Bspl.2001,00€ bieten dann kriegst du das Haus.Evtl?

Warum gerade diese 2000,00€ da steht erschliesst sich mir nicht.
 
Ich habe mir gerade die Mail mit der Aufforderung des Höchstgebietes noch einmal durchgelesen.

Versteht einer den blau markierten Satz?
Soll das neue Gebot mind 2tsd€ mehr betragen?
Kann das Höchstgebot doch überboten werden, wenn man 2tsd€ mehr bezahlt (dann ist das Bieterverfahren Unsinn und der Satz, dass der Höchstbietende den Zuschlag erhält, eine Lüge)?
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Wenn du diese Mail nicht wirklich verstehst - was spricht dagegen beim Makler genauer nachzufragen ?
 
Dass mit dem "bewusst verschwiegen" geht mir gerade durch den Kopf.
Die Auswirkungen des Mangels sind, für jeden!, sichtbar.
Also auch für den Makler und für dich ?
es muss in den nächsten Tagen noch geklärt werden, wie es mit dem "Baumangel" weiter geht. Da muss der Eigentümer nun Stellung beziehen, was er vorhat. Danach entscheide ich weiter.
Welche Tragweite - auch behördlicher Genehmigungsart hat denn dieser Bau-Mangel ? Konnte dir dein Gutachter dazu etwas sagen ?
 
schlau gemacht/getrickst,

wer jetzt bietet hat vom Baumangel kenntnis und wird somit kein Entgegenkommen mehr erwarten können dembezüglich.

Stichtag des Bietens verpassen, Hauskauf verpassen, egal ob Mängel da sind oder nicht.
 
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