Schafgarbe
Sehr aktives Mitglied
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Dass ist eine interessante Idee...Das sind vielleicht Formulierungen....
Ich würde es so verstehen, das die Person das Haus bekommt, welche das höchste Gebot abgibt. Aber eigentlich eh klarSollte die Spanne zwischen Höchstbieter und dem zweithöchsten Bieter mehr als 2.000,00 € betragen braucht der Höchstbieter nicht die volle Summe seines Mehrgebots bezahlen.. "lediglich" diese 2.000,00 €.
Keine Gewähr auf Richtigkeit...![]()
Könnte sein; Ja.