Schau Dir das mal an wenn Du willst, ist zwar schon von 2012 - gibt aber einen guten Überblick (pro und kontras --> zweiteres halt katholisch basiert, was aber niemanden wundern wird).
Da hätten wir zB ein weibliches Paar, die ein per Samenspende (von einem Bekannten - der Kontakt zum Vater ist gegeben) gezeugtes Kind aufziehen. Im Todesfall der leiblichen Mutter, würde das Kind zunächstmal dem Vater zugesprochen, als nächstes den Eltern der Mutter. Die Lebenspartnerin hat keine Chance - und das soll für ein Kind gut sein? Fühlt sich doch absurd an sowas....
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Ja, deshalb habe ich ja den Zusatz gemacht mit dem im Testament festgelegten Elternwunsch, dort könnte jemand festlegen, dass im Todesfall (oder bei was weiß ich für Unfällen, die zu Koma führen oder so) eben der/die Partner/in das Kind zugesprochen bekommt (was man für sein eigenes Kind ja wohl auch nur so festlegen würde, wenn man sich einer guten Beziehung sicher ist).
Denn wenn man wirklich das Kindeswohl in den Vordergrund stellt, dann ist ein Leben mit dem Partner des verstorbenen Elternteils ja möglicherweise besser, weil dann nicht noch eine Trennung dazu kommt. Aber es kommt eben auf den Einzelfall an.
Genauso könnte es sein, dass das Kind dann schon lieber zum leiblichen Elternteil möchte, wenn es sich nämlich mit dem Partner des Verstorbenen nicht gut versteht oder eben das leibliche Elternteil (oder die Oma oder den Onkel...) mehr liebt und das ist schließlich gar nicht so ungewöhnlich, und nicht im geringsten davon abhängig, ob es sich um eine heterosexuelle oder homosexuelle Beziehung handelt.
Für mich fühlt sich das nicht absurd an. Überlege mal weiter - die Partnerin bekommt das Kind zugesprochen, das nicht ihres ist, sie trauert, irgendwann ist die Trauer vorbei, ein neuer Partner kommt in ihr Leben, vielleicht noch ein Kind, vielleicht trägt sie auch sie eins selber aus. Und wie es ja leider auch sehr üblich ist, zieht sie dann um oder es gibt Streit und das Kind verliert den Kontakt zu dem einzigen leiblichen Elternteil (dem Vater), den es hat. Das passiert sehr vielen Kindern, dass nach einer Trennung mittelfristig dann wirklich nur einer da ist und ich persönlich glaube, dass es nicht so toll ist für ein Kind, wenn schon ein Elternteil tot ist, dann nicht mal das andere Elternteil zu haben. Es gibt immer Schicksalsschläge, es gibt genug unverantwortliche Elternteile, man muss nicht im Namen einer abstrakten Gendergerechtigkeit einem Kind die leiblichen Eltern vorenthalten, wenn diese vorhanden, willig und fähig sind.