Darf ich mal Shimon mit Verlaub sagen, du hast einen Knall.
Erst tönst du rum, wie du doch ein toller Rentner bist und wie viel du hast und nun jammerst du, dass du keinen Beratungsschein bekommst, weil du 10 Euro über Hartz4 liegst .......... och nöööö du ..........
Willkommen im Club der unter 800 er
Das, was ich aufzeigte, dabei brauchste kein Beratungshilfeschein, denn den brauchst du nur via RA. Selbst brauchst den nicht. Wozu auch ?
Und noch gleich dazu, wenn du nun kommst, nein, mit den 10 Euro meinte ich doch über Pfändungsgrenze. Aufwachen Kleiner, die gilt nicht bei staatlichen Forderungen, da gilt der Satz eines Unterhaltsverpflichteten, die 880 Euro, der 800er Club. So weit runter greift der Staat zu.
Damit vertun sich viele und meinen, ich doch unter Pfändungsgrenze, nöö der Selbstbehalt. Wies aber schon mal @Tabargan drauf hin. Der Staat kann unter der Pfändungsgrenze holen bis zum Selbstbehalt.
Nur deine Ausführungen werden nun kurios, ich spreche von ohne Beratungsschein, die Rechte des Bürgers und die kosten dir nichts. Das hat nichts mit einem Beratungsschein zu tun und ich bin doch so gut und liege oberhalb der Pfändungsgrenze und darf nicht Beratungsschein.
Wenn ich den gar nicht brauche, um RAs fett zu machen, brauche ich den dann ?
Um es dir einfacher zu machen, selbst der griechische Bürger könnte europäisch gegen Deutschland kostenlos klagen. Er muss nur wissen wie er es einreicht.