Für 20 Cent zu Tode geprügelt. Welche Strafe?

Zu Tode geprügelt wegen nichts. Welche Strafe ist "gerecht"?

  • Todesstrafe

    Stimmen: 5 15,6%
  • Lebenslang Gefängnis

    Stimmen: 5 15,6%
  • Gefängnis bis Täter 70 Jahre alt sind, bzw. mindestens 50 Jahre Haft

    Stimmen: 4 12,5%
  • 10 bis 20 Jahre Haft

    Stimmen: 12 37,5%
  • Unsere Gesetze sind aussreichend, das Urteil ist gerecht

    Stimmen: 6 18,8%

  • Umfrageteilnehmer
    32
Ich empfinde diese Strafe auch für mehr als nur lasch.
Und was die Liebe angeht, wie Loop sagt
"Es gibt genug andere Leute, mit denen man sich beschäftigen sollte."
d.h. Man sollte sich um die Leute kümmern bei denen man was bewirken kann,
Ich möchte jetzt nicht alle "mörder" in eine tasche stecken weil es zuviele
unterschiedliche Situationen gibt und ob immer der richtige Schuldige gefunden werden is wieder ein anderes Thema ...
Aber sicher ist das viele mordende ( gewaltbereite ) Menschen sich nicht ( so einfach ) ändern
und erst recht nich in paar jahren Gefängniss ....

naja Liebe & Gefängniss klingt für mich auch etwas gegensätzlich in der heutigen realität
( von dem Lust verhalten was im endeffekt auch keine wirkliche Liebe ist abgesehen falls damit jemmand kommt .... )
 
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Seit wann werden Taten "angemessen" bestraft ? Wer bestimmt denn was "angemessen" ist?

Hier in der Nähe wurde ein Lehrer von Schülern zusammengedroschen, er lebte noch, die Aussage der beiden Schläger, das Opfer hätte gemeint, sie sollten die Tat zu Ende führen, dann hätte er es hinter sich, daraufhin schlugen sie ihn tot. Der Arzt bestätigte dass zwischen den Schlägen eine Pause war. Was kann in solchen Fällen "angemessen" sein? Die Schüler waren keine 18.
 
Man kann zwar noch irgendwie glauben, dass der Tod des Opfers nicht direkt beabsichtigt war. Aber die Angriffe waren offensichtlich so heftig, dass man das mehr als in Kauf genommen hat. Was anderes als Totschlag (ohne Einschränkung, die Verweigerung von 20 Cent kann kein mildernder Umstand sein:rolleyes:) ist das nicht. Ein lächerliches Urteil.

LG PsiSnake


Das Urteil ist in der Tat lächerlich und man muss sich nicht wundern, wenn die Täter auf diese Art niemals ein Unrechtsbewusstsein entwickeln und munter so weitermachen werden.
Den Knaller allerdings finde ich, dass die Verteidigung auch noch die Dreistigkeit besitzt, in Revision gehen zu wollen: Der Mann sei schließlich am Aufprall durch den Sturz gestorbern und nicht an den nachfolgenden Tritten gegen den Kopf. Es sei keine Tötungsabsicht erkennbar.

Oder so ähnlich. Wurde das formuliert. Natürlich, wahrscheinlich haben sie mit den Tritten gegen den Kopf nur "Erste-Hilfe" leisten wollen, die lieben Kleinen.

Echt, manchmal könnte ich gar nicht so viel essen, wie ich kotzen möchte. :wut1:

Die Angehörigen dieses armen Mannes haben mein volles Mitgefühl, denn zur Trauer und den Schmerz über den Verlust dürfte noch eine rasende Wut, Hilflosigkeit und das Gefühl ordentlich verarscht worden zu sein, hinzukommen.


Dass es heutzutage immer mehr orientierungslose und gewaltbereite Jugendliche gibt, ist die eine Sache. Und man kann gerne darüber diskutieren, was in deren Leben schiefgelaufen ist *mit Blick zu Muggle*.

Dass aber jene, die darüber zu entscheiden haben, was mit Menschen zu passieren hat, die über eine dermaßen kriminelle Energie verfügen, derart lax auf das sinnlose Auslöschen eines Menschenlebens reagieren, das zeigt einmal mehr, dass etwas mächtig schief läuft in Deutschland.

Und nein, ich bin natürlich gegen die Todesstrafe, aber für angemessene Bestrafung und selbstverständlich für den Schutz der Gesellschaft. Und es sollte dabei nicht vergessen werden, dass genügend andere auch ein schwieriges Leben, dramatische Kindheiten und vieles mehr hatten, ohne deswegen anderen den Schädel einzutreten.
 
Seit wann werden Taten "angemessen" bestraft ? Wer bestimmt denn was "angemessen" ist?

Hier in der Nähe wurde ein Lehrer von Schülern zusammengedroschen, er lebte noch, die Aussage der beiden Schläger, das Opfer hätte gemeint, sie sollten die Tat zu Ende führen, dann hätte er es hinter sich, daraufhin schlugen sie ihn tot. Der Arzt bestätigte dass zwischen den Schlägen eine Pause war. Was kann in solchen Fällen "angemessen" sein? Die Schüler waren keine 18.

Und??? Willst Du damit unterstellen, daß die armen Kleinen nicht wußten, was sie taten?
Dann sollte man vielleicht die Volljährigkeit auf 25 raufsetzen und unter 25-jährige dürfen eben keinen Führerschein mehr machen und müssen ab 20.00 zu hause bei Mama und Papa sitzen....nur zum Schutz der Kleinen...
Für solch brutale Schläger sind 99Jahre angemessen.


Sage
 
In Wien steht jetzt ein Seniorengefängnis zur Diskussion. Mit einer schönen Parkanlage mit Teichen, einer Kegelbahn und einem Federballplatz, immer ärztliche Versorgung ist natürlich auch vorhanden. Und die Senioren dürfen, weil ja keine Fluchtgefahr besteht, auch raus, um irgendwo gemütlich einen Kaffee zu trinken.

Ich hab mir schon ernsthaft überlegt, ob ich nicht so um die 75/80 dann einen kleinen Delikt begehe, aber ausreichend um eingesperrt zu werden, um so gesichert und kostenlos meinen Lebensabend zu verbringen.
Keine Sorge, ich werd niemanden umbringen, aber ich könnte z.B. eine Bank ausrauben und einen hübschen jungen Bankangestellten als Geisel nehmen ....


:D
Frl.Zizipe

Geil, ich komm dann im Alter zu euch nach Wien. :D

LG
Justi, die dies als die beste Rente aller Zeiten hält. *g*
 
Ich denke wenn möglich resozialisieren, dass heisst so hinbiegen dass sie wieder normal werden. Dh. wenn es kein Risiko gibt für einen Rückfall. Ansonsten wenn es wirklich kaltblütig und vorsätzlich war in ein Uranbergwerk, ... . Oder nach Sibirien um Schnee zu schaufeln, wenn sie es nicht bereuen. Oder in ein Salzbergwerk in der dritten Welt, irgendwo in der Wüste.
Auf jedenfall wenn nicht therapierbar, zwingen um noch was nützliches zu machen in Form von Arbeit. Todesstrafe ist auf gleich tiefem Niveau wie Mord und bringt nichts.
lg
Cyrill
 
Was nützen denn Strafarten die das Morden fortsetzen lassen? Ich wäre hier für ein Reservat zur Selbsterkenntnis.
 
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Das Problem, wenn es zur Wiederholung kommt, dann muss man die Restbevölkerung schützen. Also weshalb nicht wegschliessen wenn es keine Reue gibt.
Wenn es möglich ist zu resozialisieren, dann sollte man dies tun, damit man sie wieder eingliedern kann. Das ist aber nur möglich wenn es nicht zur Wiederholung kommen kann.
Aber wenn wirklich keine Reue vohanden ist und nichts von Besserung geloben oder Willen sich zu ändern, dann kann man hart durchgreifen und sie irgendwo in ein Arbeitslager oder so schicken, damit sie wenigstens eine harte Strafe haben.
Wer uneinsichtig ist, wird bestraft, wer es einsieht, wird therapiert und wieder resozialisiert.
Wer dann wieder rückfällig wird, wird nach irgendwo geschickt und hart bestraft, wie diejenigen die sich nicht resozialisieren liessen.
Bei denen wo es aufgrund einem psychischen Schaden zur Tat kam, diejenigen sollte man in geschlossene und speziell gesicherte Anstalten stecken und so betreuen.
lg
Cyrill
 
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