daraus zitiert:
Ausländerkriminalität
Die
Ausländerkriminalität ist ein
kriminologischer Begriff, der sich auf Straftaten bezieht, die von
Ausländern begangen werden. Das
Bundeskriminalamt veröffentlichte bereits im Jahre 1988 eine Studie mit dem Titel
Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland;
[1] insofern handelt es sich um einen offiziellen polizeilichen Terminus. Der Begriff wird jedoch auch als
politisches Schlagwort mit
fremdenfeindlicher Tendenz verwendet, mit dem eine besondere Strafanfälligkeit von Ausländern suggeriert werden soll. Wissenschaftliche Studien widerlegen dies jedoch als Mythos. Auch die Verwendung in kriminologischen Statistiken wird als Abzielen auf „eine erwartete Andersartigkeit“ kritisiert, die mit Vorsicht zu interpretieren bzw. in Richtung sozialer Vergleichskategorien zu überarbeiten sei.
[2]