Es liegt an uns, den Flüchltingen Menschlichkeit

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NRW-Politiker wissen offenbar schon seit über einem Jahr von der Existenz krimineller nordafrikanischer Banden. Auch dass diese eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, war bekannt. Um Stigmatisierung zu vermeiden, wurden die Informationen nicht öffentlich gemacht.
http://www.focus.de/politik/deutsch...minellen-nordafrikaner-banden_id_5216600.html

Nordafrikanische Intensivtäter machen Staatsversagen deutlich
Wieder einmal ist aufgeflogen, wie die Bevölkerung jahrelang belogen wurde.
 
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natürlich wurden und werden Beamte angehalten, die Nationalität von Straftaten zu verheimlichen, außer es sind eindeutig Daten mit religiösem Motiv, sie dürfen es nur nicht offiziell zugeben.

Mir deucht langsam, dass dies aus gutem Grund geschieht. Geheimhaltung bedeutet NICHT, dass nicht entsprechend ermittelt wird.
 
NRW-Politiker wissen offenbar schon seit über einem Jahr von der Existenz krimineller nordafrikanischer Banden. Auch dass diese eine Gefahr für die Bevölkerung darstellen, war bekannt. Um Stigmatisierung zu vermeiden, wurden die Informationen nicht öffentlich gemacht.
http://www.focus.de/politik/deutschland/oeffentlichkeit-wurde-nicht-gewarnt-nrw-politiker-wussten-schon-2014-von-krimi
nellen-nordafrikaner-banden_id_5216600.html


Nordafrikanische Intensivtäter machen Staatsversagen deutlich
Wieder einmal ist aufgeflogen, wie die Bevölkerung jahrelang belogen wurde.


du nennst "focus" einer seriöse quelle???

ich tue das wirklih nicht ... seit sie gegen harz4 empfänger pauschal gehetzt haben und das ist schon sehr lange her!

shimon
 
Da sind viele Gerüchte sehr offensichtlich frei erfunden, wie das mit dem verspeisten Pferd.

Na und? Bei anderen ist das nicht so offensichtlich.

Abgesehen davon kann man bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen.

Ja, kann man. Spricht aber nicht dagegen, so eine Gerüchtsammlung auch öffentlich zu machen.

(...) Macht das die begangenen Straftaten irgendwie "weg"?

Nein. Hat das jemand behauptet?
 
Irrtum meinerseits (falscher Begriff, die Beweislastumkehr ist in Zivilprozessen zu finden), was ich meine wird hier beschrieben:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35804&ccheck=1
In dubio pro reo wird gern falsch angewendet - von Laien. Das betrifft nämlich nicht die Bewertung des einzelnen Beweismittels ("Glaube ich dem Zeugen oder nicht"), sondern die Schuldfrage insgesamt. Erst wenn das Gericht nach Würdigung aller Beweismittel noch immer vernünftige Zweifel an der Schuld hat, muss es in dubio freisprechen.

Sprich das Opfer muss nicht zwingend beweisen, dass der Täter eine Tat verübte, wenn es plausibel vom Tathergang ist und eben keine vernünftigen Zweifel an der Schuld zulässt.

Und das fett hervorgehobene ist der wichtige Punkt dabei.
 
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