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Wußte gar nicht, daß die einschlägigen Behörden über soviele Mitarbeiter verfügen, die arabisch sprechen, in dem die Predigten m.W. üblicherweise abgehalten werden...
Aber was ist mit gemeinschaftlich begangenen sexuellen Belästigungen von Frauen in der Öffentlichkeit, genannt
"taharrush gamea", was willst du dagegen machen, wie soll man das in Zukunft in den Griff bekommen?
ist das ein ernst gemeinte frage - oder ein "blabla" deinerseits?
polizei soll eingreifen, sollte selbstverständlich sein....
(alle deiner sog. "beschwerden" kannst du hier noch so oft posten, und es wird trotzdewm nichts ändern. es ist schon ziemlich langweilig immer wiederholen: mit merkel und gabriel wiird sich in D. kaum etwas ändern! das heisst aber nicht, das sich mir afd in die regierung wünsche!!!).
Irrtum meinerseits (falscher Begriff, die Beweislastumkehr ist in Zivilprozessen zu finden), was ich meine wird hier beschrieben:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35804&ccheck=1 In dubio pro reo wird gern falsch angewendet - von Laien. Das betrifft nämlich nicht die Bewertung des einzelnen Beweismittels ("Glaube ich dem Zeugen oder nicht"), sondern die Schuldfrage insgesamt. Erst wenn das Gericht nach Würdigung aller Beweismittel noch immer vernünftige Zweifel an der Schuld hat, muss es in dubio freisprechen.
Sprich das Opfer muss nicht zwingend beweisen, dass der Täter eine Tat verübte, wenn es plausibel vom Tathergang ist und eben keine vernünftigen Zweifel an der Schuld zulässt.
Da sind viele Gerüchte sehr offensichtlich frei erfunden, wie das mit dem verspeisten Pferd. Abgesehen davon kann man bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen.
Und nicht zu vergessen: dass 187 erfundene Geschichten wieviel tausenden Straftaten, die wirklich begangen wurden, gegenüber stehen? Macht das die begangenen Straftaten irgendwie "weg"?
natürlich wurden und werden Beamte angehalten, die Nationalität von Straftaten zu verheimlichen, außer es sind eindeutig Daten mit religiösem Motiv, sie dürfen es nur nicht offiziell zugeben.
Da sind viele Gerüchte sehr offensichtlich frei erfunden, wie das mit dem verspeisten Pferd. Abgesehen davon kann man bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen.
Und nicht zu vergessen: dass 187 erfundene Geschichten wieviel tausenden Straftaten, die wirklich begangen wurden, gegenüber stehen? Macht das die begangenen Straftaten irgendwie "weg"?
Darf er das? Solche Imame sind meines wissens durchaus unter Beobachtung, und es wird ermittelt, ob das (strafrechtlich relevante) Hetze ist, was er macht. Ebenso, wie bei rechtsextremen Demos auch von Seiten der Justiz geschaut wird, ob das (strafrechtlich relevante) Hetze ist.
Wenn das, was so im Netz verbreitet wird durch diese Imame (ich nenne mal als Beispiel den Sheikh Abdel Moez al-Eila), dann bisher keine Strafverfolgung nach sich zieht, müssen die entsprechenden Äußerungen ja legal sein...
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