Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Entschuldige Loop, aber wie willst du als Österreicherin genauestens wissen, was im deutschen Mietrecht Sache ist, und wie in diesem speziellen Fall der tatsächliche Sachverhalt ist? Wer weiss, ob die seitens der Medien transportierten Infos tatsächlich 1:1 der Wahrheit entsprechen?

Dein grosses Herz ehrt dich sehr, aber ich glaube, da macht es Sinn, das ein bisschen zurückzufahren. :)

Ich weiß vom deutschen Mietrecht, dass du Wohnungen nicht kündigen kannst. Da muss schon massiv etwas vorliegen, zB dass Mieten nicht gezahlt werden. Und selbst da ist das ein Prozeß von vielen Monaten.
 
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Loop, Du verrennst Dich da gerade in in was. Der Mietvertrag einer Sozialwohnung ist nur so lange gültig, so lange die Bedingungen (Anzahl Personen pro qm / Einkommen) erfüllt werden. Wenn die Voraussetzungen für eine Sozialwohnungen nicht mehr gegeben sind und keiner merkt es, dann hat man halt Glück gehabt und man kann beispielsweise alleine billig in einer Vierzimmerwohnung wohnen. Aus diesem Glück kann man aber kein Recht ableiten.

Wenn jemand soviel verdient, dass er alleine eine Vier-Zimmer-Wohnung mieten kann: schön für ihn. Wenn er die aber nicht bezahlen kann, sehe ich nicht ein, dass ich mit meinem Verdienst einer alleinstehenden Person eine Vier-Zimmer-Wohnung mitfinanziere, die ich mir selbst in der Größe nicht leisten kann.

Wenn ich selbst mal in der Situation sein sollte, eine Sozialwohnung beziehen zu müssen, werde ich auch keinen Anspruch auf eine Wohnung in der Größenordnung haben, wie ich sie jetzt bewohne.

Warum verrenne ich mich?

Wenn das genauso drinnen steht, daß der Mietvertrag nur so lange gültig ist, wie die Person wenig Geld hat, dann ist das doch kein Problem, dann weiß die Person das beim Abschluss des Vertrages und wird nicht überrascht, wenn sie mehr verdient oder die Kinder ausziehen.
 
sorry den vollkommen unsinnigen Paragrafen 3 des Artikel 3 kann man natürlich ersatzlos streichen..den versteh hier eh keiner in seiner Bedeutung.
Sind die Flüchtlinge denn jetzt schon Deutsche?
Ich dachte das deutsche Grundgesetz gilt für das deutsche Volk?

https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg/245216
Präambel
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,

von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
 
Natürlich verunsichert es, wenn bestehende Mietverträge einfach gekündigt werden können ohne rechtliche Grundlage. Anevay hat das Mietrecht verlinkt, da steht nichts davon, daß jemand gekündigt wird, wenn er mehr verdient. Muß sich die Stadt nicht an ihre eigenen Verträge halten? Was gelten dann noch Gesetze überhaupt?

Wieso ohne rechtliche Grundlage? Nach den Infos hier war es eine Sozialwohnung, und dieser Bewohner nicht mehr dazu berechtigt, diese Sozialwohnung zu bewohnen. Das IST eine rechtliche Grundlage. Gut möglich, dass durch die Flüchtlinge die Stadt auf dieses unrechtmässige Mietverhältnis aufmerksam wurde, das kann aber NICHT den Flüchtlingen angelastet werden. Die Unrechtmässigkeit bestand wohl schon vorher.
 
Da muss schon massiv etwas vorliegen

Das gilt nur für die "rechtliche" Seite. Die Partner "Angst und Unwissenheit" machen dies dennoch oft genug
im "menschlichen" Bereich möglich. Und bei Fällen, die es in die Medien schaffen, liegt garantiert was massives vor auf der einen oder anderen Seite, wenn der Mut mitzieht.
 
Es sei denn, du bist "überstädtisch" wie ich. :D

Ich könnte die Wohnung sogar kaufen, wenn ich plötzlich verdiene.

GEWOBA

Ich rate jedem, in Sachen Sozialwohnung, sich eine unter dem Schirm von Gewoba zuzulegen. Anfangs war ich skeptisch, weil ich "Eigentumsanteil" in Prozenten zahlen sollte, doch solange dieser Wohnblock zur Gewoba gehört, kann ich hier ewig bleiben, wenn die Zahlung nicht ausbleibt. Zieht der Vermieter seinen Wohnkasten aus der Gewoba raus, hab ich diesen Status nicht mehr.



Steht doch da groß und Breit



Mietrecht

Es ist nach wie vor Kulanz, wenn ein Nichtsozialer Sozialwohnung bezieht.

In nur 8 Bundesländern gilt die Fehlbelegung nicht mehr

Vorgetäuschter Eigenbedarf



Härteklausel

Aber da geht es um den Einzug. Die beiden Frauen waren ja anspruchsberechtigt, wie sie eingezogen sind, da war nichts vorgetäuscht. Sie haben ihre Kinder in den Wohnungen großgezogen, sie haben nicht gewusst, daß sie danach wieder ausziehen sollen, wenn das in ihrem Mietvertrag gestanden hätte, dann hätten sie es doch gewusst.
 
Natürlich verunsichert es, wenn bestehende Mietverträge einfach gekündigt werden können ohne rechtliche Grundlage. Anevay hat das Mietrecht verlinkt, da steht nichts davon, daß jemand gekündigt wird, wenn er mehr verdient. Muß sich die Stadt nicht an ihre eigenen Verträge halten? Was gelten dann noch Gesetze überhaupt?
Der Staat sollte sich an die eigenen Gesetze halten. Er tut es nicht immer. Ich würde immer einen Rechtsanwalt bemühen zur Klärung. Außer ich fühle mich so schlecht dabei eine Sozialwohnung fehlzubelegen und ziehe freiwillig in eine kleine teurere Wohnung.
Das ist jedem selbst überlassen. :)
Lg
Any
 
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