Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Ausweichlösungen lassen sich auch so finden, sie kosten halt mehr, sagt der Bürgermeister selbst im Artikel. Also lieber einen gültigen Vertrag und Mietrecht brechen und eine Frau rauswerfen, lieber alle Leute mit Sozialwohnungen verunsichern, als ein bißchen mehr Geld auszugeben.

Hast du den Mietvertrag gelesen? Kennst du dich im deutschen Mietrecht so gut aus, dass du hier verurteilen kannst? Und was heisst überhaupt "alle Leute mit Sozialwohnungen verunsichern"? Meines Wissens nach gibt es immer nur ein gewisses Kontingent an Sozialwohnungen.
 
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Jaques dann zeig die gesetzliche Grundlage, die eine Kündigung zulässt und auch was dann im Mietvertrag stehen muss. Bitte.
 
Nicht nur Arme dürfen in Sozialwohnungen
03.12.2013 22:48 UhrVon Ralf Schönball
Subventionierte Wohnung trotz höheren Einkommens? So will es der Senat. Berliner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1400 Euro haben dank neuer Einkommensgrenzen künftig einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Der Haken: Sozialwohnungen sind knapp.

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Sozialwohnungen am Kottbusser Tor in Kreuzberg. - Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Jetzt gibt es Sozialwohnungen für fast alle. Der Senat erhöht die Einkommensgrenzen, die zum Einzug in eine der rund 140000 subventionierten Wohnungen in Berlin berechtigen. Alleinerziehende mit drei oder Paare mit zwei Kindern dürfen künftig fast 3300 Euro Netto monatlich verdienen und trotzdem in eine Wohnung einziehen, die im Durchschnitt zwei Euro weniger je Quadratmeter und Monat kosten als sonst üblich. Wer einmal eine billige Wohnung hat, darf sie ein Leben lang behalten – ganz egal wie viel er verdient.

Wer einmal drin ist, wohnt billig - auch bei steigendem Einkommen
„Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen“ sollen laut Berlins Bausenator Michael Müller (SPD) von der großzügigeren Regelung profitieren. Auf der Strecke könnten Kleinstverdiener bleiben, denn die Konkurrenz um die günstigen Wohnungen wächst dadurch. Zurzeit gibt es 25 000 Berliner, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der den Einzug in eine Sozialwohnung erlaubt. Jährlich werden aber nur rund 7 000 Sozialwohnungen in Berlin frei. Überhaupt ist nur die Hälfte aller Sozialwohnungen, rund 70 000, für Haushalte mit geringen Einkünften reserviert. Bei der anderen Hälfte der subventionierten Objekte sind die Vermieter von der Verpflichtung befreit.

55 Prozent aller Berliner Haushalte haben nun Anspruch auf geförderte Wohnung
Staatssekretär Ephraim Gothe (SPD) aus der Bauverwaltung räumte bei der Senatspressekonferenz ein, dass nicht kontrolliert wird, ob die Einkünfte der Mieter von Sozialwohnungen in Berlin Jahre nach dem Einzug noch zur Nutzung der hoch subventionierten Wohnungen berechtigen. Über eine „Fehlbelegungsabgabe“, die im Bestand abgeschafft worden war als es in Berlin mehr Wohnungen als Mieter gab, macht sich der Senat keine Gedanken. Wer als Student eine billige Sozialwohnung in Kreuzberg bekam, darf diese auch als Manager bei Bayer behalten....

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCAQFjAAahUKEwjfze7mlsLIAhVJiCwKHZdtD68&url=http://www.tagesspiegel.de/berlin/hoehere-subventionen-nicht-nur-arme-duerfen-in-sozialwohnungen/9163946.html&usg=AFQjCNEY-yMYLBhrooDJtwwu87-w8B3z6A

Wenn eine Wohnung gefördert ist, gilt sie schon als Sozialwohnung? *staun
 
Wenn jemand eine Sozialwohnung bezieht, dann sind die "Voraussetzungen" geprüft worden.
So sieht es aus.
Eine Sozialwohnung wird von der Stadt vermietet & die bekommt man nicht OHNE einen Wohnberechtigungsschein.
Wer schon mal so einen Schein gesehen hat, der weiß auch was da drin steht.
Nämlich die genauen qm, auf die ein Anspruch besteht, & sollte sich da irgendetwas ändern, wie z.B. die Anzahl der Personen, dann ändert sich auch die qm-Zahl des Anspruchs.
Genauso ist es mit dem Verdienst - jedenfalls in Schleswig-Holstein.
 
Wir als Steuerzahler kommen dafür auf, dass sozialer Wohnraum, den Menschen dringend brauchen, nicht genutzt werden kann, weil es einer Frau nicht zuzumuten ist, umzuziehen?

Wäre die Frau Migrantin und es würde sich hier um nicht verfügbaren Wohnraum für deutsche Familien handeln, wäre man dann auch so verständnisvoll?

Es ist völlig egal, welche Nationalität diese Frau hat, sie hat einen Mietvertrag unterschrieben, der gültig ist!
 
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