Nicht nur Arme dürfen in Sozialwohnungen
03.12.2013 22:48 UhrVon
Ralf Schönball
Subventionierte Wohnung trotz höheren Einkommens? So will es der Senat. Berliner mit einem monatlichen Nettoeinkommen von bis zu 1400 Euro haben dank neuer Einkommensgrenzen künftig einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Der Haken: Sozialwohnungen sind knapp.
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Sozialwohnungen am Kottbusser Tor in Kreuzberg. - Foto: Kitty Kleist-Heinrich
Jetzt gibt es Sozialwohnungen für fast alle. Der Senat erhöht die Einkommensgrenzen, die zum Einzug in eine der rund 140000 subventionierten Wohnungen in Berlin berechtigen. Alleinerziehende mit drei oder Paare mit zwei Kindern dürfen künftig fast 3300 Euro Netto monatlich verdienen und trotzdem in eine Wohnung einziehen, die im Durchschnitt zwei Euro weniger je Quadratmeter und Monat kosten als sonst üblich. Wer einmal eine billige Wohnung hat, darf sie ein Leben lang behalten – ganz egal wie viel er verdient.
Wer einmal drin ist, wohnt billig - auch bei steigendem Einkommen
„Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen“ sollen laut Berlins Bausenator Michael Müller (SPD) von der großzügigeren Regelung profitieren. Auf der Strecke könnten Kleinstverdiener bleiben, denn die Konkurrenz um die günstigen Wohnungen wächst dadurch. Zurzeit gibt es 25 000 Berliner, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der den Einzug in eine Sozialwohnung erlaubt. Jährlich werden aber nur rund 7 000 Sozialwohnungen in Berlin frei. Überhaupt ist nur die Hälfte aller Sozialwohnungen, rund 70 000, für Haushalte mit geringen Einkünften reserviert. Bei der anderen Hälfte der subventionierten Objekte sind die Vermieter von der Verpflichtung befreit.
55 Prozent aller Berliner Haushalte haben nun Anspruch auf geförderte Wohnung
Staatssekretär Ephraim Gothe (SPD) aus der Bauverwaltung räumte bei der Senatspressekonferenz ein, dass nicht kontrolliert wird, ob die Einkünfte der Mieter von Sozialwohnungen in Berlin Jahre nach dem Einzug noch zur Nutzung der hoch subventionierten Wohnungen berechtigen. Über eine „Fehlbelegungsabgabe“, die im Bestand abgeschafft worden war als es in Berlin mehr Wohnungen als Mieter gab, macht sich der Senat keine Gedanken. Wer als Student eine billige Sozialwohnung in Kreuzberg bekam, darf diese auch als Manager bei Bayer behalten....
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