Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Es heißt das Kacken, also wird es groß geschrieben, oder doch nicht so geläufig in der deutschen Schrift?

Das hat nichts mit deutscher Schrift zu tun, sondern mit deutscher Grammatik.

Du schreibst:

Nichts gegen Flüchtlinge, wenn sie sich einordnen, und zum Beispiel nicht auf Spielplätze Kacken.

Das "Kacken" in diesem Satz ist ein Verb, sprich ein Tu-Wort ... und überdies auch noch ein Prädikat in diesem Satz. Wird also klein geschrieben.

Ich ging allerdings eh davon aus, dass das ein flüchtiger Tippfehler gewesen ist... so auf Anhieb kommt man da nicht drauf, dass sowas beispielsweise ein Rechtschreibfehler oder fast noch weniger wie in deinem Fall offenbar ein Grammatikfehler wäre.

Meine Empfehlung, das in Grossbuchstaben hervorhebend zu schreiben und damit deutlich zu betonen galt also weniger einer solchen Korrektur sondern viel mehr was genau, bitte?

Und wenn du "das Kacken" gemeint haben willst, fehlt da aber noch ein Teil des Satzes bzw. die Vollständigkeit....


Nichts gegen Flüchtlinge, wenn sie sich einordnen, und zum Beispiel nicht auf Spielplätzen das Kacken unterlassen, wie es die Gepflogenheit unserer Einheimischen und Hunde ist/fordert.

Inhaltlich wirste das nicht gemeint haben, schon klar, aber kommts denn jetzt deutsch-grammatikalisch so in etwa hin? Könnte ja wichtig sein, wenn du armen, notleidenden Flüchtlingskindern ehrenvoll behilflich bist sich hier zu integrieren, worunter wahrscheinlich auch die Vermittlung von deutscher Sprache und Grammatik fällt?
 
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Also ich habs verstanden... wie willste dich dann erst mit Flüchtlingen verständigen, wenn du DAS schon nicht verstehst?


Von Deutschen erwarte ich, daß sie sich verständlich ausdrücken...vor allem, wenn sie von den Flüchtlingen erwarten, daß mal eben so nebenbei schnell die deutsche Sprache erlernen und diese dann auch perfekt beherrschen incl. sämtl. deutscher Gesetze etc.---nur daß es daran genau bei einigen dieser Einheimischen ohne Migrationshintergrund hapert...


Sage
 
Ich will (noch-)mal gesammelt ein paar Gesetze und Regelungen aufzeigen, die beachtet und gewahrt werden müssen:

Zunächst einmal die Allgemeine Erklärunge der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde. Quelle: http://www.un.org/depts/german/menschenrechte/aemr.pdf

Darin steht u.a.:

Menschenrechtserklärung schrieb:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

(...)

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

D.h. das Recht auf einen Asylantrag ist schon in den Menschenrechten verankert. Man kann natürlich die Grenzen dicht machen und so praktisch die Antragstellung arg erschweren oder gar unmöglich machen, ohne die Menschenrechte arg selbst zu verletzen. Mit so einem Vorgehen macht man die humanitären Gedanken und Beteuerungen, die u.a. auch zu der Erklärung der Menschenrechte führten, zu reinen Lippenbekenntnissen.

Gehen wir mal weiter zum deutschen Grundgesetz:

Da steht im Artikel 16a (http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html):

deutsches Grundgesetz schrieb:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.

Absatz 1 gewährt Menschen Asylrecht, die politisch verfolgt werden. Politische Verfolgung ist schon weitaus weitreichender als erwiesene Gefahr für Leib und Leben, was hier von @GrauerWolf schon als einziger Grund für Asyl gefordert wurde (Beitrag #5418).

Wenn wir nur die Absätze 1-4 im GG hätten, wäre die Gewährungsquote der Asylanträge ziemlich klein. In Wikipedia - https://de.wikipedia.org/wiki/Asylrecht_(Deutschland) - steht dazu:

Wikipedia schrieb:
Die Anerkennungsquote nach Art. 16a GG ist entsprechend gering und liegt seit 2002 bei unter 2 %.[1]

In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (subsidiärer Schutz) verstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeprüft wird. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen.

In Absatz 5 von Artikel 16a des deutschen GG ist auch zu erkennen, dass es NICHT das alleinige Regelwerk ist, welches einen Asylantrag erfolgreich werden lässt. Die Erfolgsquote ist damit also schonmal höher als nur 2%, was u.a. auch aufgrund der Genfer Flüchtlingskonventionen geschieht, die Deutschland ebenfalls mit unterzeichnet hat.

Schauen wir uns die mal an - http://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/mrz/assets/Stichworte/MRZ_Stichw_GFK_neu1.pdf

Uni-Potsdam schrieb:
Nach Art. 1 GFK i.V.m. Art. 1 Protokoll ist ein „Flüchtling“ eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder besitzen würde, und den Schutz dieses Land es nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will [...]“.

Nach dieser Definition muss ein zwingender Zusammenhang zwischen den Fluchtgründen und der Furcht vor Verfolgung aus den aufgezählten Gründen bestehen. Die Genfer Flüchtlingskonvention selbst schützt also keine Wirtschafts- oder Umweltflüchtlinge. Entsprechendes gilt für Binnenvertriebene, die internationale Diskussion über den Schutz von Binnen- oder Umweltflüchtlingen ist jedoch im Fluss. Auch Bürgerkriegsflüchtlinge, die ja aufgrund allgemeiner Kriegsgefahren flüchten und unter den Schutzbereich des Humanitären Völkerrechts fallen, sind nicht vom Anwendungsbereich der Konvention umfasst.

Man beachte hier nebenbei: Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge fallen nicht unter die Genfer Konventionen, aber werden durch andere weitere Vereinbahrungen (humanitäres Völkerrecht) geschützt.

Das ist schonmal sowohl weitreichender als unser Grundgesetz, und erst Recht auch viel weitreichender als der Wunsch "nur bei erwiesener Gefahr für Leib und Leben..."

Bei den Genfer Konventionen beachte man noch folgende Rechte der Flüchtlinge (https://de.wikipedia.org/wiki/Abkommen_über_die_Rechtsstellung_der_Flüchtlinge)

Wikipedia schrieb:
Die Konvention führt u. a. folgende Rechte eines Flüchtlings auf:

  • Schutz vor Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder Herkunftsland (Art. 3)
  • Religionsfreiheit (Art. 4) – wobei hier nur das sog. Gebot der Inländergleichbehandlung gilt, d. h. Flüchtlinge und Staatsbürger werden in ihrer Religionsfreiheit gleichgestellt; Einschränkungen für Staatsbürger dürfen dann auch für Flüchtlinge gelten.
  • freier Zugang zu den Gerichten (Art. 16)
  • Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge (Art. 28)
  • Straffreiheit der illegalen Einreise, sofern der Flüchtling sich umgehend bei den Behörden meldet (Art. 31 Abs. 1)
  • Schutz vor Ausweisung (Art. 33, Non-Refoulement-PrinzipGrundsatz der Nichtzurückweisung)
  • Insgesamt gewähren die Vertragsstaaten einem Flüchtling weitgehend die gleichen Rechte wie Ausländern im Allgemeinen; ein Flüchtling darf also nicht als „Ausländer 2. Klasse” behandelt werden.
Ob eine Einreise legal oder illegal erfolgte, darf keine negativen Konsequenzen für den Flüchtling haben, sofern er sich umgehend bei den zuständigen Behörden meldet.

Kommen wir zu den Einreiseformallitäten und dem damit oft genannten Dublin-Abkommen: https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)_Nr._604/2013_(Dublin_III)

wikipedia schrieb:
Durch die Beibehaltung des Dublin-Verfahrens und seine Erweiterung auf alle Personen, die um internationalen Schutz nachsuchen, wird faktisch den südlichen EU-Staaten (insbesondere Malta, Italien, Spanien und Griechenland – Mittelmeer-Route der Immigration) sowie Ungarn (Balkan-Route) eine größere Verpflichtung auferlegt als nördlicheren Ländern. Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab.[7]

Nachdem Deutschland eines der Hauptzufluchtländer wurde und die Flüchtlingszahlen dort stark zunahmen, erhob der deutsche Innenminister – ohne das Dublin-Verfahren als solches in Frage zu stellen – die Forderung nach europaweiten Standards bei der Unterbringung von Flüchtlingen, einer Angleichung der Anerkennungsquoten, „politisch verabredeten Kriterien zur Rückführung“ sowie nach einer gerechteren Verteilung der Asylbewerber in Europa.[8] Im August 2015 wurde die Forderung nach einer angemessenen Aufnahme und gerechten Verteilung der Flüchtlinge in Europa wiederholt.[9] Zugleich wurde bekannt, dass Syrer vorerst nicht mehr in die Länder überstellt werden, die den Asylantrag eigentlich bearbeiten müssten, sondern Deutschland von dem Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 der Dublin-III-Verordnung Gebrauch mache und den Asylantrag nun selbst bearbeite.[10]

Die Einreisestaaten in die EU für die Unterbringung der Asylsuchenden und Prüfung der Asylverfahren alleinig verantwortlich zu machen, würde den Grenzstaaten die ganze Last auferlegen, wäre nicht praktikabel - ebensowenig praktikabel, wie, dass Österreich, Deutschland und Schweden die ganze Last tragen. Da ist eine gemeinsame Europäische Linie gefragt. Wie diese gemeinsame Linie aussehen wird, ist sicher nicht einfach zu erarbeiten, es muss aber gewährleistet sein, dass alle Flüchtlinge die realistische Chance bekommen, einen Schutz-Antrag zu stellen, und dass dieser Antrag auch angenommen wird. Die Grenzen Europas total dicht zu machen ist dabei nicht akzeptabel, weil das wieder Menschenrechte, Grundgesetze und Vereinbahrungen, die auf humanitären Gedanken beruhen, zu reinen Lippenbekenntnissen verkommen lassen würden und die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, erschweren würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun ja, dann fallen kriminelle Handlungen laut der Menschenrechtserklärung, sowie Vergewaltigungen usw. wohl unter

Artikel 14
1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Wobei die Menschenrechtserklärung der UN meines Wissens keine juristische Wirksamkeit entfaltet. Schade.

Syrien ist auch Mitglied der UN. Oder Saudi Arabien. Oder Afghanistan.

Macht es das nicht zu einer Nullnummer, wenn man bedenkt, was in diesen Ländern alles so an Menschenrechtsverletzungen abgeht? Auch ganz ohne Krieg.

Lg
Any
 
Fortschrittlicher als was oder wen? Wir sind doch alle gleich, verstehe ich jetzt also nicht.
Vor allem, wenn die Deutschen bzw. Deutschland so viel fortschrifftlicher sind, wieso wird sich dann beschwert, wenn man feststellt, die Flüchtlinge sind es unter Umständen bzw. auch tatsächlich nicht?

Ja, die Frage darf dann erlaubt sein.
 
Ganz einfach...die Deutschen sind zu dumm und ungebildet für diese Jobs?
Wird doch immer postuliert...
Darum forderte dieser Bericht den ich mal zum demografischen Wandel eingestellt hatte ja auch, dringend wieder für stabile Familien zu sorgen, sowie für bessere Bildung und sicherere Arbeitsplätze... also quasi Qualität statt Quantität...
derzeit passiert dann halt das Gegenteil...
tja, was soll man dazu noch sagen...?

Das hat nichts damit zu tun, dass Deutsche oder Migranten zu dumm wären, ganz im Gegenteil, sie sind zu gut ausgebildet und zu teuer.

Nehmen wir ein Unternehmen wie KIK... der werte Herr brüstet sich damit, dass er 50000 Mitarbeiter hat, weltweit und inzwischen (fast?) Milliardär ist.... innerhalb von gerade mal 10/15 Jahren, wenn ich das richtig erinnere. Er kauft jetzt noch Woolworth und irgendein anderes Unternehmen hatte er sich auch schon eingesackt.... (ich glaube Tedy oder wie die heissen... oder irgendein ein-euro-Laden)

Da arbeiten also irgendwelche Kids und Jugendlichen unter menschenrechtswidrigen Umständen für Hungerlöhne.... um weltweit derartige Unternehmen aus dem Boden zu stampfen.... und die, die hier dafür arbeiten arbeiten als 400 Euro-Jobber und müssen staatlich durch Steuergelder aufstocken... wobei er jetzt zum Mindestlohn verdonnert wurde... was für ihn aus seiner Warte natürlich scheisse ist, für die Arbeitnehmer aber auch.... wenigstens der Staat ist hier a bissel entlastet

(ich hatte irgendwo einen Bericht gelesen, finde den gerade nicht) ....

Kann mir bitte einer erzählen, wieso ein Mann/Unternehmen/Familie innerhalb von 10-20 Jahren Milliardär sein muss? Früher haben sich Milliarden-Unternehmen über Jahrhunderte gebildet, denn die Leute wurden angestellt, anständig gezahlt, hatten ihre Abgaben... aber dazu Urlaubsgelder, Weihnachtsgelder, waren versichert... und hatten auch Beziehungen... untereinander, zur Arbeit, zum Arbeitgeber oder wenigstens zum Unternehmen...

Das läuft doch so... Unternehmer X geht zu Politiker Y und erzählt dem... du ... ich kann dich gerne hier und da unterstützen, deine Partei auf Vordermann bringen (wohl eher auf Fordermann) usw... aber bitte... dazu brauchts die und die Einführung, die und die Gesetzeänderung... hier a bissel schrauben, da a bissel beugen... usw... dann bin ich in 10 Jahren Milliardär und kann dir all deine Träume von Macht und Co einkaufen, finanzieren.. was immer.

Gut, vielleicht extrem vereinfacht... und überzogen.... aber ... das sehe ich inzwischen nur noch .... was Politik und Wirtschaft angeht. Weltweit

Ich hätte gedacht, dass mit der Flüchtlingswelle vielleicht dem letzten bewusst würde, was hier abgeht.... aber.... wie gesagt, ... :censored:
 
Vor allem, wenn die Deutschen bzw. Deutschland so viel fortschrifftlicher sind, wieso wird sich dann beschwert, wenn man feststellt, die Flüchtlinge sind es unter Umständen bzw. auch tatsächlich nicht?

Ja, die Frage darf dann erlaubt sein.

Joar, aber das wollen wir jetzt nicht wieder aufschaukeln, die Deutschen sind es die nicht so fortschrittlich sind wie gedacht, also ja ...und aus jetzt :D
 
Joar, aber das wollen wir jetzt nicht wieder aufschaukeln, die Deutschen sind es die nicht so fortschrittlich sind wie gedacht, also ja ...und aus jetzt :D
Damit kann ich auch leben. :D

http://web.de/magazine/politik/de-maiziere-gemeinsames-handeln-fluechtlingskrise-30966624

Das wird der nächste Schritt sein, dass unsere Politikern sooo sehr bedauern an ein Limit zu geraten und letzendlich die grenzen irgendwie "dicht machen zu müssen", aber eben nicht alle Menschen aufnehmen können.

Weiterhin wird die bisherige Abschiebepraxis nicht mehr leistbar sein:
http://www.focus.de/politik/deutsch...rber-und-bleibt-darauf-sitzen_id_4979707.html
 
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Das hat nichts mit deutscher Schrift zu tun, sondern mit deutscher Grammatik.

Du schreibst:

Nichts gegen Flüchtlinge, wenn sie sich einordnen, und zum Beispiel nicht auf Spielplätze Kacken.

Das "Kacken" in diesem Satz ist ein Verb, sprich ein Tu-Wort ... und überdies auch noch ein Prädikat in diesem Satz. Wird also klein geschrieben.

Ich ging allerdings eh davon aus, dass das ein flüchtiger Tippfehler gewesen ist... so auf Anhieb kommt man da nicht drauf, dass sowas beispielsweise ein Rechtschreibfehler oder fast noch weniger wie in deinem Fall offenbar ein Grammatikfehler wäre.

Meine Empfehlung, das in Grossbuchstaben hervorhebend zu schreiben und damit deutlich zu betonen galt also weniger einer solchen Korrektur sondern viel mehr was genau, bitte?

Und wenn du "das Kacken" gemeint haben willst, fehlt da aber noch ein Teil des Satzes bzw. die Vollständigkeit....


Nichts gegen Flüchtlinge, wenn sie sich einordnen, und zum Beispiel nicht auf Spielplätzen das Kacken unterlassen, wie es die Gepflogenheit unserer Einheimischen und Hunde ist/fordert.

Inhaltlich wirste das nicht gemeint haben, schon klar, aber kommts denn jetzt deutsch-grammatikalisch so in etwa hin? Könnte ja wichtig sein, wenn du armen, notleidenden Flüchtlingskindern ehrenvoll behilflich bist sich hier zu integrieren, worunter wahrscheinlich auch die Vermittlung von deutscher Sprache und Grammatik fällt?

Ach fiory
You made my day:ROFLMAO:
 
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