Die Helfereuphorie... und der Flüchtlingswahnsinn...

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Was Du da ansprichst ist kein deutsches Phänomen, sondern ein weltweites Phänomen.

p.s. und das betrifft weltweit vor allem Frauen, die nur aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit diskriminiert werden.

Lg
Any


Ob es ein weltweites Phänomen ist, interessiert mich gerade mal nicht, ich rede über die Situation hier.

Sicher sind Frauen vermehrt diejenigen, die diskriminiert werden, aber deshalb lassen wir mal die Männer oder die Nationen die ebenfalls diskriminiert werden, nicht außen vor. Oder macht das da dann nichts von Deiner Seite oder ist das dann gerechtfertigt. Weils ja Männer sind und sogar noch einem Kulturkreis zugehörig, der ja auch Frauen diskriminiert? Als ausgleichende Gerechtigkeit sozusagen?
 
Hatari schrieb:
Hat sich mal jemand Gednaken gemacht, dass unseren sogenannten Freunden Deutschland einfach zu stark, zu reich usw.geworden ist, dass man das unterbinden will?

Viele Menschen machen sich viele Gedanken. :D Egogesteuerte Gedanken "jucken" das Universum aber nicht, müsstest du eigentlich wissen, wenn du dort wohnst. ;)
 
okay ich lass das mal so stehen, obwohl ich immer noch nicht weiss was deine eigene Meinung ist

Ach so, dann frag das doch gleich. o_O

Meiner Meinung nach baut der Bürgermeister hier ganz großen Mist, meiner Meinung nach sind die Politiker schuld, die damit die Flüchtlinge und die Ansässigen entzweien und Wut erzeugen und damit dann einen Rechtsruck. (n)
 
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Zitat aus deinem link:
Wann kann man straffällig gewordene Asylbewerber abschieben?
REINHOLD GALL: Straffällig gewordene Asylbewerber können grundsätzlich dann abgeschoben werden, wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird und keine Abschiebungsverbote bestehen.


witzig so ein bürokratendeutsch: Abgeschoben wird wenn das Asylgesuch abgelehnt wurde. :rolleyes:

Zitat:
Was passiert mit Asylbewerbern, die während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden?
GALL: Während des laufenden Asylverfahrens werden straffällige Asylbewerber wie deutsche Straftäter behandelt.



Naja Fiory, mal davon abgesehen, dass du den Hauptteil nicht zitiert hast stimmt der Link auch nicht wirklich mit dem überein was du sagst.

Um es mal deutlich zu machen: Strafbar sind Flüchtlinge erst, wenn sie ein Asyl haben. Haben sie keines muss erst der Antrag untersucht werden und dann kann entschieden werden ob abgeschoben wird, so keine Abschiebungsverbote bestehen. Was auch immer diese sein könnten.....Bürokratenscheiss halt mit einer Menge Lücken. Ich vermute unter den Umständen der Massen, dass erheblich Personal fehlt um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, was eben auch wieder Gefahren birgt.

Interessant wäre doch mal ein Bericht darüber.

Nein, strafbar sind alle straffällig gewordenen Menschen. Bei Asylwerbern, die noch im Verfahren stecken und deren Status noch unklar ist, greift zunächst das deutsche Strafrecht mit/wie bei deutscher Staatsbürgerschaft... wobei das Asylverfahren bei (schwerwiegender) Straffälligkeit entsprechend beeinflusst wird. Denn:

Straffällige Ausländer sowie Flüchtlinge, die falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sollen künftig schneller abgeschoben werden

Das heisst, dass straffällig gewordene Asylwerber - wobei nochmals hier massgeblich natürlich die Schwere der Tat und des Motivs entscheidend sind... jemandem, der aufn Spielplatz kackt droht noch keine Abschiebung.... dass diese also grundsätzlich abgeschoben werden, sofern möglich. Und zwar schon immer, es ging jetzt nur darum, dieses Verfahren zu beschleunigen. Wenn sie nicht abgeschoben werden können, zB. will der Staat nicht, wo sie hingehören, oder es drohte die Todesstrafe oder die Staatsbürgerschaft ist ungeklärt usw.... dann bleibt die Ablehnung bestehen... es greift die Duldung... und bei straffällig gewordenen Asyl(anten) selbstverständlich unter Arrest.

Die Duldung ist nach der Definition des deutschenAufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung derAbschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinenAufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. § 60aAufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind


https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)

Hier auf dieser Seite kannst du dir verschiedene Abschiebeverfahren/anträge/Abschiebungen ansehen, sie sind zum Teil minutiös mit entsprechender Rechtsprechung dokumentiert...

Einen Fall habe ich mir teils durchgelesen... da ging es um jemanden, bei dem keine besondere Schwere der Tat oder Taten vorlagen, sondern die Wiederholungen kleinerer Delikte, wie betrunken fahren usw.... und allgemeine Uneinsichtigkeit (sprich mangelnder Integrationswillen) zur Abschiebung bzw. zu diesem Antrag führten....

(weiter habe ich mich da aber noch nicht belesen... mache ich ggf. die Tage) aber weil du nach Fällen fragtest... :

http://dejure.org/dienste/lex/AufenthG/53/1.html
 
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