Nein, strafbar sind alle straffällig gewordenen Menschen. Bei Asylwerbern, die noch im Verfahren stecken und deren Status noch unklar ist, greift zunächst das deutsche Strafrecht mit/wie bei deutscher Staatsbürgerschaft... wobei das Asylverfahren bei (schwerwiegender) Straffälligkeit entsprechend beeinflusst wird. Denn:
Straffällige Ausländer sowie Flüchtlinge, die falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben, sollen künftig schneller abgeschoben werden
Das heisst, dass straffällig gewordene Asylwerber - wobei nochmals hier massgeblich natürlich die Schwere der Tat und des Motivs entscheidend sind... jemandem, der aufn Spielplatz kackt droht noch keine Abschiebung.... dass diese also grundsätzlich abgeschoben werden, sofern möglich. Und zwar schon immer, es ging jetzt nur darum, dieses Verfahren zu beschleunigen. Wenn sie nicht abgeschoben werden können, zB. will der Staat nicht, wo sie hingehören, oder es drohte die Todesstrafe oder die Staatsbürgerschaft ist ungeklärt usw.... dann bleibt die Ablehnung bestehen... es greift die Duldung... und bei straffällig gewordenen Asyl(anten) selbstverständlich unter Arrest.
Die
Duldung ist nach der Definition des deutschen
Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der
Abschiebung“ von ausreisepflichtigen
Ausländern. Sie stellt keinen
Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.
§ 60aAufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind
https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht)
Hier auf dieser Seite kannst du dir verschiedene Abschiebeverfahren/anträge/Abschiebungen ansehen, sie sind zum Teil minutiös mit entsprechender Rechtsprechung dokumentiert...
Einen Fall habe ich mir teils durchgelesen... da ging es um jemanden, bei dem keine besondere Schwere der Tat oder Taten vorlagen, sondern die Wiederholungen kleinerer Delikte, wie betrunken fahren usw.... und allgemeine Uneinsichtigkeit (sprich mangelnder Integrationswillen) zur Abschiebung bzw. zu diesem Antrag führten....
(weiter habe ich mich da aber noch nicht belesen... mache ich ggf. die Tage) aber weil du nach Fällen fragtest... :
http://dejure.org/dienste/lex/AufenthG/53/1.html