Du weißt, dass du Menschen, die dich als Nazi betiteln, wenn auch nur subtil, wegen Verleumdung und übler Nachrede - auch im Netz, verklagen kannst, ja?!
@Hedonnisma , ich habe deinen perversen Beitrag # 11242 gemeldet und werde jeden weiteren Beitrag, Indem du mich mit solchem Gedankengut in Verbindung bringst, weil du mit meiner Ansicht nicht klar kommst, melden. Dir ist scheinbar nicht klar, welche Konsequenzen und Folgen das haben kann, was du da unterstellst.
Ich distanziere mich hiermit entschieden von solchem Gedankengut! Ich habe nächste Woche einen Termin mit meiner Anwältin und werde sie das lesen lassen, falls das nicht bis dahin gelöscht ist. Mal schauen, was die dazu sagt. Aber auch jeder weitere Post in dieser Richtung. Und da hilft dir nicht mal ein Ironieschild.
@monja0676 , pass auf! Hedonnisma bezichtigt dich der Wiederbetätigung und das du ein Nazi bist! Ich weiß nicht, ob du aus D od. Ö bist. In Ö ist das strafbar und du kannst da durch Hedonnismas Beschuldigingen in Teufels Küche kommen. Deswegen rate ich dir dich von diesem Gedankengut hier klar schriftlich zu distanzieren und jeden solchen Beitrag zu melden und zwar gleich bei
@Walter und
@Margit per "Unterhaltung".
Es bleibt Dir völlig unbenommen eine Anwältin bei zuziehen oder als beliebte rasselnde Drohgebärde in den Raum zu stellen. Ich hoffe, Du bist klug genug ihr den gesamten Thread als Lesestoff anzuempfehlen. Dann kann sie Dich gut beraten, denn die Rechtslage ist in diesem Bereich alles andere als eindeutig und die bis dato erfolgten Urteile sprechen nicht für ein erfolgreiches Unterfangen Deinerseits.
Btw., zitiere bitte, wo
@Hedonnisma die Userin
@monja0676 der Wiederbetätigung bezichtigt. Ich bin grad am Überlegen, ob das ungerechtfertigte Aufstacheln eines Users /einer Userin gegen eine andere Userin unter Hetze fällt

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Und jemanden im Laufe einer einschlägigen Diskussion als Nazi (als rechts, oder Äußerungen als braunen Dreck....) zu bezeichnen ist laut BVerfG eine Meinungsäußerung, keine Beleidigung.
http://akduell.de/2014/05/darf-man-nazis-nazis-nennen/
Vor fast zwei Jahren fällte das Bundesverfassungsgericht hierzu eine interessante Entscheidung. Der Fall: Ein Anwalt schreibt in einem Internetforum, das Wirtschaftsgeschehen werde von einigen wenigen jüdischen Familien gelenkt und das Grundgesetz sei „ein Instrumentarium der Siegermächte“. Das sei „rechter Dreck“, warf ein weiteres Forumsmitglied, ebenfalls Anwalt, ihm daraufhin vor. Das hatte eine Unterlassungsklage zur Folge, der zunächst vorm Landgericht Würzburg stattgegeben wurde, weil der rechte Anwalt in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Alle höheren Gerichte gehen dagegen davon aus, dass es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung handele, jemanden als rechts oder Nazi zu bezeichnen. Es sei vielmehr eine Meinung, weil „eine solche Wertung (…) einem Beweis nicht zugänglich“ sei. Im konkreten Fall urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass, wer eine öffentliche Diskussion anstößt, auch mit mitunter scharfen Reaktionen rechnen muss, auch dann, „wenn sie sein Ansehen mindert“.
Doch nicht jede Meinung darf auch geäußert werden. Karsten Gulden, Fachanwalt für Medien- und Urheberrecht, erklärt: „Formale Beleidigungen und Schmähungen sind nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Bei der isolierten Bezeichnung „Nazi“ handelt es sich grundsätzlich um eine solche Schmähung oder Beleidigung.“ Eine Schmähung? Das ist eine Aussage, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung einer anderen Person im Vordergrund steht.
http://klauskunze.com/kanzlei/presse/jf5101.htm#_ftn3
Darf man einen anderen als “Nazi” bezeichnen? Die einfache Frage führt über juristische Hochseilakte tief in das Gestrüpp von Sinn und Unsinn dessen, was jeder vernünftige Laie uns Juristen als Wortverdreherei ankreidet. Für die richtige Antwort kommt es darauf an: Sollte “Nazi” nur ein beliebiges Schimpfwort ersetzen, oder war es als Meinung gedacht? Das erste wäre eine strafbare Beleidigung, das zweite erlaubt. So macht sich strafbar, wer seinen Thekennachbarn mit "Nazi" anbrüllt, weil der ihm ein Bier über die Hose geschüttet hat.
[2]Klug beraten wäre der Gießer freilich, vor Gericht zu erklären, der Begossene hätte ihm gerade erzählt gehabt, die Bundeswehr fände er dufte. Wenn das "Nazi" nämlich möglicherweise ein Produkt meinenden Nachdenkens war, ist es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erlaubt.
[3]
Vor allem in öffentlich interessierenden Fragen spricht das BVerfG sich in Zweifelsfällen immer für die Zulässigkeit der freien Rede aus. Wenn es noch irgendeine noch so abwegige Möglichkeit gibt, eine Beleidigung als politische Meinungsäußerung auszulegen, läßt es sie durchgehen.
[4]In politischem Zusammenhang darf darum praktisch jeder jeden als Nazi beschimpfen, wenn dem Richter nur ernsthaft erklärt, er halte den Beschimpften wirklich für einen Nazi.
(3) BVerfG B.v.19.11.91, NJW 92, 2013.
(4) So schon OLG Düsseldorf, 30. 4. 1981, 5 Ss 142/81 I JMBlNRW 81, 223: Bei erkennbar von einseitiger politischer/-weltanschaulicher Sicht geprägten Erklärungen überwiegt in der Regel das Werturteil
Aber das erklärt Dir die Anwältin nach Durchsicht des Threads sicher gerne.