Anevay
Sehr aktives Mitglied
- Registriert
- 26. September 2012
- Beiträge
- 33.849
Das mit den Regelungen zur Duldung, das nennt man glaube ich Gummiparagraph:
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html
§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Was bedeutet, dass die Abschiebung grundsätzlich möglich ist, aber durch die dortigen weitergehenden Punkte ausgesetzt werden kann oder muss (kann ist kein muss).
Lg
Any
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__60a.html
§ 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung). Was bedeutet, dass die Abschiebung grundsätzlich möglich ist, aber durch die dortigen weitergehenden Punkte ausgesetzt werden kann oder muss (kann ist kein muss).
Lg
Any